Üppige Eigenkapitalpflichten, strenge Boni-Limits

Im EU-Parlament werden derzeit 2 200 Änderungsanträge für Umsetzung von Basel III diskutiert

Üppige Eigenkapitalpflichten, strenge Boni-Limits

Von Detlef Fechtner, BrüsselIst das denn wirklich richtig, was gestern auf Nachrichtentickern zu lesen war: Europas Banken drohen Eigenkapitalanforderungen von 17 %? Ja und nein.Ja, denn in der Tat kursieren im Europäischen Parlament derzeit Gesetzesentwürfe, in die nach und nach die 2 200 Änderungswünsche eingearbeitet werden, die bei dergegenwärtigen Umsetzung von Ba-sel III in EU-Recht geäußert wurden. Und in einer Version heißt es tatsächlich im Vorschlag für 132 b: “Abweichend davon können Mitgliedstaaten von Banken, die in Sachen systemischer Relevanz der höchsten Kategorie zuzuordnen sind, verlangen, dass sie einen zusätzlichen Kernkapitalpuffer von bis zu 10 % ihres Risikogewichts vorhalten.” Addiert man dazu die Basiskapitalanforderungen, kommt man schnell auf 17 %.Die Frage lässt sich aber auch mit nein beantworten. Denn erstens setzt der Vorschlag äußerst strenge Bedingungen (“außergewöhnliche Umstände”). Die 17 % könnten also allenfalls von einigen, ganz wenigen Banken mit einer exponierten Stellung im Markt verlangt werden. Zweitens ist dieser Vorschlag nicht einmal im Parlament abgestimmt. Selbst die Grünen, die nicht im Verdacht stehen, Großbanken besonders schonen zu wollen, fordern von ihnen insgesamt “nur” 12,5 %. Gut möglich also, dass der Zehnprozentaufschlag bereits im Parlamentsausschuss begraben wird. Und drittens haben ja schließlich noch die nationalen Regierungen ein gehöriges Wörtchen mitzureden. Kurz: Manches, was gerade in Parlamentssitzungsräumen erörtert wird, ist sehr weit davon entfernt, jemals EU-Verordnung zu werden.Das gilt auch für die schlagzeilenträchtigen Vorschläge für die Deckelung von Bonuszahlungen. Berichterstatter Othmar Karas macht sich dafür stark, dass Boni für Bankmanager maximal das Doppelte des Grundgehalts betragen dürfen. Es gibt aber auch weiter gehende Forderungen, dass die Leistungszahlung höchstens die Hälfte des Grundgehalts ausmachen soll. Bei welcher Marke das EU-Parlament letztlich landen wird, ist völlig unklar – ebenso, ob die nationalen Regierungen überhaupt einer Kopplung von Boni und Fixum zustimmen werden.Jenseits aller Unsicherheiten darüber, wohin das EU-Parlament am Ende steuern wird, gibt es allerdings auch einige Forderungen, für die sich Mehrheiten abzeichnen. Erstens gilt als wahrscheinlich, dass sich die EU-Abgeordneten für eine Entlastung der Risikogewichtung von Mittelstandskrediten aussprechen. In diese Richtung geht der Ruf nach einem Ausgleichsfaktor, wie ihn Karas (Größenordnung 30 %) vorträgt, aber auch die Differenzierung aller Banken nach Einlagenüberschuss und Risikoprofil, wie ihn die Grünen verlangen, um “bodenständigen Banken” mehr zu erlauben als systemrelevanten Häusern. Absehbar ist zudem, dass das EU-Parlament auf einen langsamen Abschied von der Nullgewichtung für Staatsanleihen dringen wird.Schließlich dürfte sich das Parlament dafür einsetzen, nationalen Behörden nur eng begrenzte Möglichkeiten zu geben, auf die europaweiten Kapitalpflichten zusätzliche Puffer draufzusatteln. Genau darauf pochen aber bisher noch die Briten – und eine Handvoll anderer Partner.