Kapitalanforderungen

Varengold geht offensiv mit BaFin-Auflagen um

Wenn die BaFin verklausuliert über zusätzliche Kapitalanforderungen informiert, macht sich das schlecht. Die Hamburger Varengold Bank hat in dieser Situation die Flucht nach vorn angetreten.

Varengold geht offensiv mit BaFin-Auflagen um

lee Frankfurt

Die Hamburger Varengold Bank geht erstaunlich offensiv mit Kapitalauflagen um, die ihr die BaFin nach einer Sonderprüfung auferlegt hat. Nachdem die Behörde bereits am Donnerstag wie üblich ohne Nennung von Details mitgeteilt hatte, dass das Institut wegen Verstößen gegen eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation zusätzliche Eigenmittelanforderungen erfüllen muss, begrüßten die Hamburger diesen Schritt einen Tag später in einer Stellungnahme als „Vorgehen zur Förderung der Transparenz im Finanzsektor seitens der zuständigen Aufsichtsbehörde“ ausdrücklich. Um noch mehr Transparenz zu schaffen, informiert das Institut darüber, dass die genannten Mängel bereits 2018 im Rahmen einer regulären Prüfung gemäß §44 KWG festgestellt worden seien, die ein Jahr später in fünf sogenannten F3-Feststellungen gewichtiger Verstöße mündeten. Wegen dieser habe Varengold einen Bescheid über zusätzliche Eigenmittelanforderungen in Höhe von 1,5% erhalten.

Das Institut, das unter anderem als Refinanzierungsquelle für Fintech­unternehmen tätig ist, betont, dass es „sämtliche ausgewiesene Mängel“ zeitnah behoben habe. Eine Nachschauprüfung im ersten Halbjahr 2021 hatte demnach nur noch zwei F3-Feststellungen zur Folge, welche Verfahren bei der Risikoinventur und der Risikosteuerung der Bank betrafen. Diese seien zum Großteil bereits bis Ende 2021 behoben worden. Keine der beiden Prüfungen habe schwerwiegende F4-Verstöße zutage gefördert. Nun freue sich die Varengold Bank, dass die BaFin die positive Entwicklung zur Kenntnis genommen und die zusätzlichen Kapitalanforderungen von 1,5% auf 1,0% gesenkt habe. Mit einer Kernkapitalquote von 16,7% habe das Institut per Ende Januar das aufsichtsrechtliche Limit von 10,8% erfüllt.