Sparkassengesetze

Verbraucherschützer fordern neue Vorgaben für Sparkassen

Die Verbraucherzentralen in Hessen, Bayern und Brandenburg fordern neue Pflichten für Sparkassen. Für Filialnetze soll demnach eine Quotenregel her, für das Einlagengeschäft eine Zinspflicht.

Verbraucherschützer fordern neue Vorgaben für Sparkassen

Sparkassengesetze im Fokus

Drei Verbraucherzentralen fordern Zinspflicht und Filialquote

dpa-afx Frankfurt

Ein flächendeckendes Filial- und Geldautomatennetz sowie Zinsen aufs Ersparte – dazu wollen Verbraucherschützer in Bayern, Brandenburg und Hessen die Sparkassen verpflichten. Auf Basis eines Rechtsgutachtens fordern die Verbraucherzentralen der drei Bundesländer Änderungen der jeweiligen Sparkassengesetze.

"Das Gutachten zeigt auf, dass verbraucherschützende Vorgaben in den Sparkassengesetzen der Länder möglich sind, wenn die Landespolitik es will", erklärten die drei Verbraucherzentralen am Dienstag. Eine Kernforderung der Verbraucherschützer: "Die Sparkassen müssen wieder für die Menschen da sein, so wie sie als öffentliche Institutionen einst geschaffen wurden", sagte die Vorständin der Verbraucherzentrale Bayern, Marion Zinkeler. Die Erzielung von Gewinn dürfe nicht Hauptzweck des Geschäftsbetriebs sein.

Quoten für Filial- und Automatennetz

Zum Filialnetz sagte der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Brandenburg, Christian Rumpke: "Im Sinne der Teilhabe aller Menschen fordern wir die gesetzliche Festlegung einer Mindestanzahl sowie einer Verteilung von Filialen und Bankautomaten." Wie andere Banken auch dünnen die Sparkassen seit Jahren ihr Filialnetz aus, gesprengte Geldautomaten werden oft nicht ersetzt. Dieser Trend erschwere Menschen insbesondere auf dem Land den Zugang zu Bankdienstleistungen und Bargeldversorgung, kritisieren die Verbraucherschützer. Denn nicht jeder nutze digitale Möglichkeiten.

Ein Dorn im Auge ist den Verbraucherschützern auch, dass etliche Sparkassen trotz der jüngsten Serie an Leitzinserhöhungen nach wie vor mit Nullzinsen auf dem Tagesgeld hantieren. Ihrem gesetzlichen Auftrag, das Sparen zu fördern, würden die Institute nur gerecht, wenn sie risikofreie Anlagemöglichkeiten böten, stellte der geschäftsführende Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen, Philipp Wendt, fest: "Diese Anlagemöglichkeiten müssen (...) positiv verzinst sein. Negativzinsen – sogenannte Verwahrentgelte – oder ein Tagesgeldzinssatz von null Prozent erfüllen diese Anforderung nicht." Die Verbraucherschützer fordern von Sparkassen, "Einlagen von Verbraucherinnen und Verbrauchern in Höhe der gesetzlichen Einlagensicherung anzunehmen und zu verzinsen".

Insgesamt macht das von den drei Verbraucherzentralen in Auftrag gegebene Gutachten Spielräume für den Verbraucherschutz in den Sparkassengesetzen der Länder aus. "Verbraucherschützende Vorgaben fallen bislang (...) insgesamt eher bescheiden aus", schreibt der Verwaltungswissenschaftler Janbernd Oebbecke.

Der emeritierte Professor der Westfälischen Wilhelms-Universität (WWU) Münster verweist auf Unterschiede zwischen den Ländern: "Die verschiedenen Regelungen zeigen (...), dass es eine landespolitische Bereitschaft zu Unterschieden und einen gewissen sachlichen Spielraum für verbraucherschützende Vorgaben gibt, die genutzt werden können."

Wertberichtigt Seite 2
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