Verbraucherschützer scheitern vor Gericht
dpa-afx Stuttgart
– Im Rechtsstreit um die Erstattung von Kontogebühren hat sich eine Volksbank in Schwaben gegen Verbraucherschützer durchgesetzt. Das Stuttgarter Landgericht lehnte am Dienstag eine Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ab, die der Volksbank Welzheim vorgeworfen hatte, das Wettbewerbsrecht verletzt zu haben (Az 34 O 98/21 KfH). Der Fall war ein rechtliches Nachspiel eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Gebührenpraxis von Banken. Die Volksbank aus dem Rems-Murr-Kreis hatte rund 7 000 Kunden vorgeschlagen, auf die Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren zu verzichten und dafür ihr Girokonto zum bisherigen Preis von 5 Euro pro Monat weiterführen zu können. Andernfalls drohe eine Kündigung des Kontos. Ein Kunde hatte diese drohende Kündigung nicht hinnehmen wollen und sich an die Verbraucherschützer gewandt. Ein Vertreter der Verbraucherschützer kündigte an, in Revision gehen zu wollen.