Verbraucherschutzminister fordern Dispozins-Deckelung
fir Frankfurt
Die Verbraucherschutzminister der Bundesländer haben in ihrer jüngsten Videokonferenz eine Deckelung von Dispozinsen beschlossen. Das geht aus dem am Donnerstag veröffentlichten Protokoll der Veranstaltung am 7. Mai hervor. Hohe Zinsen für Dispositions- und Überziehungskredite sowie Entgelte für Kontoführung, Abhebungen an Geldautomaten und Verwahrentgelte für Kontoguthaben belasteten Verbraucher finanziell und erhöhten die Gefahr, sich zu überschulden, befanden die Minister demnach.
Sie fordern die Bundesregierung unter anderem auf, „gesetzliche Regelungen zur Begrenzung der Zinsen für Dispositionskredite, d.h. für vereinbarte Kontoüberziehungen, auf Basis eines Referenzzinssatzes zu schaffen“. Die gesetzliche Obergrenze von Dispositions- und Überziehungskreditzinssätzen solle „deutlich“ unter dem aktuellen durchschnittlichen Zinsniveau liegen. Auch Gebühren für Abhebungen an Geldautomaten sollen nach dem Willen der Minister gedeckelt werden.
Der Genossenschaftsverband Bayern lehnt den Vorstoß zur Zinsdeckelung als Versuch ab, marktwirtschaftliche Strukturen auszuhebeln. „Ein derart weitreichender Markteingriff ist in keiner Weise gerechtfertigt oder gar zu akzeptieren“, wird Verbandspräsident Jürgen Gros in einer Stellungnahme zitiert. Dispozinsen trügen zudem nur marginal zu den Zinserträgen bei. Privatkunden der bayerischen Genossenschaftsbanken haben Gros zufolge im vergangenen Jahr 53 Mill. Euro an Dispozinsen gezahlt – 1,8% des gesamten Zinsertrags von knapp 3 Mrd. Euro.