Versicherer fordern schlanke Regulierung
Versicherer fordern Umdenken bei Regulierung
Doppelarbeiten abschaffen – Berichtspflichten reduzieren
tl Frankfurt
Die deutschen Versicherer setzen sich für vereinfachte und konsistente Berichts- und Mitteilungspflichten ein. „Der GDV plädiert für eine Trendumkehr hin zu einer effizienten Regulierung“, heißt es in einem Positionspapier des Verbandes. Es wird zu einer am 4. Juli in Berlin stattfindenden Tagung des Verbandes veröffentlicht und liegt der Börsen-Zeitung vorab vor.
Belastungsstopp für zwei Jahre
In einem ersten Schritt ist ein mindestens zweijähriges Belastungsmoratorium auf europäischer Ebene vorgesehen. In dieser Zeit sollten keine zusätzlichen Berichts- und Meldepflichten geschaffen werden, so das 13-seitige Papier. Dem schließt sich nach GDV-Vorstellungen ein Programm für eine effiziente Regulierung an. Der Verband sieht Handlungsbedarf bei der Nachhaltigkeitsregulierung, dem Schutz kleinerer und mittelgroßer Versicherer sowie dem Aufsichts-, Steuer- und Vertriebsrecht. In jedem dieser fünf Bereiche hat der GDV Sofort- und mittelfristige Maßnahmen identifiziert.
Kurzfristig soll zuerst die Wirkung der sektorübergreifenden Standards (ESRS) in der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) abgewartet werden, bevor sektorspezifische Standards wie für die Assekuranz ausgearbeitet werden. Damit sollen sich überschneidende Regulierungen verhindert werden. Die ESRS werden erstmals 2025 für das Berichtsjahr 2024 angewendet.
Vereinfachte Produktinformationsblätter
Auf mittlere Sicht plädiert der GDV in der Nachhaltigkeitsberichterstattung für vereinfachte Produktinformationsblätter. In der Taxonomie-Verordnung soll im Rahmen eines breiten Stakeholder-Dialogs die aktuelle Vielzahl an Kennzahlen auf wenige aussagekräftige reduziert werden. Beides soll auch verhindern, dass die Konsumenten durch eine überbordende Informationsflut überfordert werden. Der Verband setzt sich aber auch für die Belange der gerade in Deutschland anzutreffenden vielen kleinen Versicherer ein, insbesondere der genossenschaftlich organisierten Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit. Sie haben teilweise nur wenige Mitarbeiter, aber gerade in der Rückversicherung Beitragseinnahmen in Millionenhöhe. In der Realwirtschaft hat diese Umsatzgröße zu Recht eine Einstufung als großes Unternehmen zufolge. Für die Assekuranz passt das aber nicht.
Einheitliche Definition kleiner Versicherer
Daher plädiert Monika Köstlin für eine einheitliche Definition kleiner Versicherer, die auch die Mitarbeiterzahl berücksichtigt. Sie ist CEO des Kieler Rückversicherungsvereins (zwölf Mitarbeitende) und Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Vereins der Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit. Wer unter diese Definition fällt, soll erleichterten Melde- und Berichtspflichten unterliegen.