Versicherer kürzen Zusagen bei Fondspolicen
Reuters Frankfurt – Auch die Inhaber fondsgebundener und anderer kapitalmarktnaher Lebensversicherungen bekommen nun die Folgen der niedrigen Zinsen zu spüren. Marktführer Allianz Leben und Zurich (früher Deutscher Herold) haben die Mindesthöhe der Renten gekürzt, die sie den Käufern dieser Policen in früheren Jahren versprochen hatten. Ein Allianz-Sprecher bestätigte einen Bericht der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung”, dass der Lebensversicherer nach der vorgeschriebenen Überprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer als Treuhänder den sogenannten Rentenfaktor gekürzt habe. Er ist dafür maßgeblich, wie hoch die monatliche Rente mindestens ausfällt, wenn sich der Kunde am Ende der Ansparphase dafür und nicht für eine sofortige Auszahlung der Lebensversicherung entscheidet.Die Kürzung betrifft bei der Allianz Verträge aus den Jahren 2001 bis 2011. Für sie gilt künftig ein Rentenfaktor von 1,75 %, bisher hatte die Kennziffer bei 2,75 oder 2,25 gelegen.Erlaubt ist die Senkung nur, wenn die Versicherten im Schnitt unerwartet alt werden oder wenn die Zinsen dauerhaft niedrig sind. Die Finanzaufsicht BaFin muss darüber informiert werden, ein Treuhänder muss die Berechnungen prüfen. Der Rentenfaktor ist etwa mit dem Garantiezins bei klassischen Policen vergleichbar. Dieser war in den vergangenen Jahren nach und nach drastisch gesenkt worden. Seit 1. Januar liegt er nur noch bei 0,9 %.Auch ein Sprecher von Zurich bestätigte den Zeitungsbericht. Der Rentenfaktor sei zum Jahreswechsel um 18 bis 25 % gekürzt worden.Bei der Allianz sind rund 700 000 Verträge von der Kürzung betroffen. “Wir rechnen aber nicht damit, dass das tatsächlich zu einer niedrigeren Rente führt”, sagte der Sprecher. Denn die Senkung der Mindestzusage führe dazu, dass der Versicherer die Beiträge weiterhin in Fonds oder andere Kapitalmarktprodukte stecken könne und sie nicht stattdessen in Staatsanleihen oder andere niedrig verzinste Anlagen investieren müsse.