Versicherer muss Hotelier Lockdown-Ausfälle ersetzen
dpa-afx Karlsruhe
Betriebsinhaber, die im Corona-Lockdown schließen mussten, können in bestimmten Fällen darauf hoffen, dass ihnen die Versicherung zumindest einen Teil des Schadens ersetzt. Abhängig ist das allerdings von den vereinbarten Versicherungsbedingungen. Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte am Mittwoch, dass Betroffenen Geld zustehen kann, wenn dort die versicherten Krankheiten nicht abschließend aufgezählt sind, sondern auf die Liste im Infektionsschutzgesetz verwiesen wird. Ins Gesetz war Covid-19 am 23. Mai 2020 als neue Erkrankung mitaufgenommen worden. Ab diesem Zeitpunkt können Ansprüche bestehen, wie die Richter entschieden (Urteil vom 18. Januar 2023 – IV ZR 465/21).
Eine Betriebsschließungsversicherung springt ein, wenn ein Betrieb wegen eines Krankheitsausbruchs vorübergehend zumachen oder zum Beispiel seine Waren vernichten muss. Der Versicherer erstattet dann entgangene Gewinne, in der Regel aber nur für eine begrenzte Zeit und bis zu einer bestimmten Höhe. Das kann nicht nur für Restaurants und Hotels, sondern auch für Metzgereien, Bäckereien, Supermärkte und Nahrungsmittelhersteller eine Absicherung für den Ernstfall sein. In der Pandemie mussten plötzlich in ungeahnter Dimension landauf, landab Betriebe schließen. Laut Versicherungsverband GDV wurden 2020 und 2021 Schäden von geschätzt rund 1 Mrd. Euro beglichen.
Versicherungsbedingungen in der Form, wie sie die obersten Zivilrichterinnen und -richter in Karlsruhe jetzt unter die Lupe nahmen, sind nach Auskunft des GDV „eher selten“. Tatsächlich sind von den ursprünglich rund 160 Betriebsschließungs-Verfahren am BGH inzwischen fast alle abgeschlossen, orientiert an dem ablehnenden Urteil von vor einem Jahr. Nur 10 bis 15 zum Teil sehr spezielle Fälle seien noch offen, sagte der Gerichtssprecher. Er geht davon aus, dass das aktuelle Urteil die letzte große Entscheidung zu dem Komplex war.
Geklagt hatte ein Hotelier aus Hameln, der im ersten und zweiten Lockdown keine touristischen Übernachtungen mehr anbieten durfte.