Versicherer müssen Überschuss nennen

Börsen-Zeitung, 30.5.2017 dpa-afx Frankfurt - Lebensversicherer müssen ihre Kunden nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt detailliert über einen wichtigen Teil der Verzinsung - die Überschussbeteiligung - informieren. In dem jährlichen...

Versicherer müssen Überschuss nennen

dpa-afx Frankfurt – Lebensversicherer müssen ihre Kunden nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt detailliert über einen wichtigen Teil der Verzinsung – die Überschussbeteiligung – informieren. In dem jährlichen Schreiben an die Kunden über den Wert der Policen müssen die Überschussanteile und/oder darin garantierte Teilbeträge gesondert ausgewiesen werden, wie ein Gerichtssprecher am Montag auf Anfrage erläuterte. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.Exemplarisch klagten die Verbraucherschützer gegen die Alte Leipziger. Zwar hatte der Versicherer dem Gericht zufolge die Anforderungen vor dem Prozess umgesetzt, aber keine Unterlassungserklärung abgegeben. Die Forderung der Verbraucherzentrale, auch die Entwicklung der Überschussanteile der letzten Jahre darzustellen, wies das Gericht ab. Die Alte Leipziger kündigte an, das Urteil zu überprüfen.