D&O

Versicherer schreiben mit Manager-Haftpflicht Verluste

Die deutsche Versicherungswirtschaft schreibt mit Manager-Haftpflichtpolicen tiefrote Zahlen. Nach einer Statistik des Branchenverbandes GDV lag die Schadenquote nach Abwicklung im vergangenen Jahr bei 110%. Der Schadenaufwand überstieg also die...

Versicherer schreiben mit Manager-Haftpflicht Verluste

Reuters/ak München

Die deutsche Versicherungswirtschaft schreibt mit Manager-Haftpflichtpolicen tiefrote Zahlen. Nach einer Statistik des Branchenverbandes GDV lag die Schadenquote nach Abwicklung im vergangenen Jahr bei 110%. Der Schadenaufwand überstieg also die Beitragseinnahmen um 10% –  die Verwaltungskosten sind darin noch nicht eingerechnet. Im Jahr zuvor hatte die Schadenquote bei 85% gelegen, ist aber nur bedingt mit 2020 vergleichbar, da weniger Anbieter ihre Zahlen gemeldet hatten. Die Beiträge steigen zwar seit Jahren, halten aber nicht mit dem Wachstum der Schadenfälle Schritt, etwa infolge des Dieselskandals bei Volkswagen. „Unter dem Strich stehen erhebliche Verluste, die sich aus den immer größeren Haftungsrisiken für Manager ergeben“, erläuterte der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Jörg Asmussen.

Der Autobauer Volkswagen hatte sich mit einem Konsortium von D&O-Versicherern (D&O steht für Directors & Officers) in diesem Jahr auf einen Vergleich geeinigt, wonach diese 270 Mill. Euro für das Fehlverhalten des ehemaligen VW-Managements um Martin Winterkorn zahlen. Der GDV schätzt die Beitragseinnahmen seiner Mitglieder aus der Manager-Haftpflicht auf knapp 400 Mill. Euro pro Jahr. Allerdings sind einige große Anbieter in der D&O-Sparte wie die Allianz-Industrieversicherungstochter AGCS sowie einige ausländische Versicherer nicht Mitglied im Verband. Das marktweite Beitragsvolumen schätzt der GDV auf etwa 560 Mill. Euro – eine Schadenquote mit Bezug zu dieser Zahl gibt es allerdings nicht.

Asmussen verwies darauf, dass etwa Insolvenzverwalter nach Unternehmenspleiten immer häufiger millionenschwere Forderungen gegen die Geschäftsführer stellen. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hatte entschieden, dass der D&O-Versicherer, in diesem Fall Chubb, zunächst auch für die Anwaltskosten des ehemaligen Wirecard-Chefs Markus Braun aufkommen muss. Auch bei gesunden Unternehmen stiegen die Anforderungen an die Manager immer weiter, künftig etwa durch das Lieferkettengesetz und ein internes Hinweisgebersystem, sagte Asmussen.

BZ+
Jetzt weiterlesen mit BZ+
4 Wochen für nur 1 € testen
Zugang zu allen Premium-Artikeln
Flexible Laufzeit, monatlich kündbar.