Versicherer stellen zwei Pandemiemodelle vor
ak Köln – Die deutschen Versicherer gehen mit zwei Modellen in die Diskussion mit der Politik über eine privatwirtschaftlich-staatliche Pandemieversicherung. Der eine Vorschlag sieht eine Pflichtlösung vor, der andere basiert offenbar auf einer freiwilligen Teilnahme. Beide Konzepte setzen auf einen Aufbau aus vier Schichten mit der Beteiligung von Erstversicherern, Rückversicherern, einer Kapitalmarktkomponente und der öffentlichen Hand.Eine Arbeitsgruppe beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat in den vergangenen Wochen ein Diskussionspapier erarbeitet, mit dem die Branche nun in die Diskussion mit der Politik geht. Mit einem Umfang von drei Seiten umreißt es die Vorschläge zunächst grob. Mitgearbeitet an den Ideen haben Vertreter verschiedener Branchengrößen, die Leitung der Arbeitsgruppe hat Jörg Asmussen, der seit April der Geschäftsführung des GDV angehört. Im Oktober dann soll der frühere EZB-Direktor und Staatssekretär den Hauptgeschäftsführer Jörg Freiherr Frank von Fürstenwerth ablösen.”Um einen spürbaren Beitrag zur Bewältigung der Pandemiekosten leisten zu können, müsste ein Absicherungssystem zumindest über einen Kapitalstock in niedriger zweistelliger Milliardenhöhe verfügen”, heißt es im Papier des GDV. Das Geld würde nach Ansicht der Versicherer ausreichen, um Betrieben bei einer regional begrenzten Epidemie ausreichend helfen zu können oder im Falle einer Pandemie einen gewissen Zeitraum zu überbrücken, “um der Politik Raum für Analysen und Entscheidungen zu geben”. KapitalsammelstelleModell A einer Pandemiedeckung des GDV sieht eine Kapitalsammelstelle vor. Sie soll über die Jahre einen Kapitalstock aufbauen, in den die Unternehmen pauschalierte Abgaben einzahlen würden. Im Falle einer Pandemie zahlt der Fonds weitgehend pauschalierte Leistungen aus, bis die Reserven erschöpft sind. Staat und Kapitalmarkt via Pandemiefonds würden mitwirken, den Topf zu befüllen. Die Zielgröße des Kapitalstocks müsste definiert werden und hinge davon ab, welche Leistungen in welcher Höhe über wie viele Tage gezahlt werden sollten. Der GDV geht davon aus, dass ein solcher Kapitalstock sich nicht allein durch freiwillige Zahlungen einzelner Betriebe aufbauen ließe. “Es wird daher eines Pflichtsystems bedürfen”, schreibt die Arbeitsgruppe im Papier. Wunsch nach BondsModell B ist ein stärker risikoorientiertes Konzept, bei dem die Unternehmen selbst entscheiden können, welche Leistungen sie im Schadenfall erhalten wollen. Damit die Beitragszahlungen im Rahmen bleiben, müsste das Modell so kalkuliert sein, als wenn ein Schaden nur etwa alle 100 Jahre eintritt. Komme eine Pandemie früher bzw. häufiger, würde der Staat die Leistungen auffüllen.Die Versicherer sprechen sich klar für Pandemiebonds als Teil der Konzepte aus: “Entscheidend ist aus Sicht der Versicherer jedoch die Einbeziehung des Kapitalmarktes über Katastrophenanleihen”, steht im Diskussionspapier. Für die Akzeptanz solcher Bonds bei den Investoren sie die konkrete Ausgestaltung des Instruments wichtig, insbesondere die Risikoverteilung zwischen Emittent und Investor. Je höher die Ausfallwahrscheinlichkeit, desto mehr Rendite würden die Anleger verlangen.Was die finanziellen Beiträge der Erst- und Rückversicherer angeht, so verweisen die Verfasser des Diskussionspapiers auf die bereits bestehenden privatwirtschaftlich-staatlichen Kooperationen bei der Deckung von Terrorrisiken über Extremus und bei Nuklearrisiken. An den etablierten Größenordnungen dieser Haftungsstrecken solle sich orientiert werden. So haftet die von den Versicherer getragene Extremus AG bei Schäden bis zu 2,52 Mrd. Euro, danach springt der Staat mit bis zu 6,48 Mrd. Euro ein.