Versicherungsvermittler-Regeln gehen in den Trilog

Diskussion um Provisionsverbot - Verbraucherschützer warnen vor Regulierungsarbitrage

Versicherungsvermittler-Regeln gehen in den Trilog

gbe Frankfurt – In Brüssel sind gestern die Trilogverhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission über die Reform der EU-Vertriebsrichtlinie für Versicherungen (IMD II) gestartet. Dabei zeichnet sich ab, dass sich die Diskussion um den künftigen Umgang mit Provisionen, der bereits bei der überarbeiteten Finanzmarktrichtlinie Mifid II für hitzige Diskussionen gesorgt hatte, wiederholt.So fürchtet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) um den “Erhalt bewährter Vertriebs- und Vergütungsmodelle”. Hintergrund ist, dass Brüssel die Qualität in der Anlageberatung steigern will und vor allem der Kommission daran gelegen ist, dass Provisionen künftig nur noch dann zulässig sein sollen, wenn sie für den Verbraucher “keinen nachteiligen Einfluss” auf die Qualität der erbrachten Dienstleistung haben.”Diese auf den ersten Blick selbstverständliche Einschränkung könnte letztlich zu einem faktischen Provisionsverbot führen”, heißt es beim GDV. Es sei nicht auszuschließen, dass die europäische Versicherungsaufsichtsbehörde EIOPA die Kriterien für einen möglichen “nachteiligen Einfluss” per Leitlinie so umfassend auslegt, dass im Versicherungsvertrieb so gut wie nie oder nur sehr geringe Provisionen gezahlt werden könnten.Genau das zeichnete sich im vergangenen Jahr bei der Mifid II ab, als die Wertpapieraufseher der ESMA strenge Auslegungen planten. Auf massiven Druck der Finanzbranche und der Politik hin sind diese aber inzwischen zurückgerudert.Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) zweifelt allerdings daran, dass sich das wiederholen wird: “Unserer Ansicht nach ist die Verhandlungsposition in Sachen Provisionen bei der IMD II schlechter, als sie bei der Mifid II war”, sagt Lars Gatschke, Referent Versicherungen. Das liegt daran, dass bei der Mifid II auf die bestehenden Wohlverhaltenspflichten der Mifid I aufgebaut wurde, während bei der IMD II ganz neue Regeln geschaffen werden.Die Verbraucherschützer fürchten allerdings eine Situation, in welcher die Mifid II strengere Anforderungen stellt als die Versicherungsvermittlerrichtlinie. “Wenn die IMD II schwächere Anforderungen an Anlageprodukte wie Kapitallebensversicherungen stellt als Mifid II für Finanzinstrumente, ist das für Banken eine Einladung zur Regulierungsarbitrage”, sagt Gatschke. “Sie können dann im Vertrieb wählen, welches Regulierungsregime sie vorziehen. Und das wird das schwächere sein.”Grundsätzlich begrüßt die Versicherungswirtschaft das Ziel, die Regeln bis zum Mai zu finalisieren, weil das die Unternehmen davon entlasten würde, sich mit der Übergangsrichtlinie IMD 1.5 befassen zu müssen. Wichtiger sei aber “die Verankerung klarer und sachgerechter Regeln in der Richtlinie”.—– Wertberichtigt Seite 8