Vertrieb von Bail-in-Papieren alarmiert Aufseher

Börsen-Zeitung, 1.6.2018 bn - Die europäische Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA und der EU-Bankenregulator EBA schlagen wegen des Vertriebs von Bail-in-Papieren an Privatleute Alarm. Der Absatz von Schuldverschreibungen, die im Falle einer...

Vertrieb von Bail-in-Papieren alarmiert Aufseher

bn – Die europäische Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA und der EU-Bankenregulator EBA schlagen wegen des Vertriebs von Bail-in-Papieren an Privatleute Alarm. Der Absatz von Schuldverschreibungen, die im Falle einer Bankabwicklung zu deren Finanzierung herangezogen werden, ruft “signifikante Probleme des Verbraucherschutzes” hervor und dürfte in der der Praxis die Anwendung der EU-Bankenabwicklungsregeln beeinträchtigen, wie es in einer gemeinsamen Mitteilung heißt. Dies gelte auch für “Selbstplatzierungen”, bei denen Institute von ihnen emittierte Schuldverschreibungen bei Kunden unterbringen. Es sei bekannt geworden, dass “in zu vielen Fällen” der Verkauf von Bankschuldverschreibungen an private Anleger und die damit einhergehende Veröffentlichungspraxis nicht den Bestimmungen des Verbraucherschutzes entsprochen hätten.Wie eine Datenanalyse durch die Behörden gezeigt hat, halten Kleinanleger vor allem in Italien, aber auch in Deutschland nach wie vor einen wichtigen Teil der von Instituten emittierten Schuldverschreibungen. Im dritten Quartal lagen demnach 262 Mrd. Euro oder 12,7 % der von europäischen Banken in der EU insgesamt vertriebenen Schuldverschreibungen in den Händen von Kleinanlegern. Vier Fünftel davon entfielen auf vorrangige, unbesicherte Schulden, der Rest auf nachrangige Instrumente. Die EU-Bankenabwicklungsrichtlinie sehe für den Fall eines Bail-in keine Differenzierung nach Art der Inhaber von Schulden vor. EBA und ESMA erinnern daran, dass die Finanzrichtlinie Mifid II zudem eine Angemessenheitsprüfung vorschreibe. Es sei essenziell, dass die Institute die Regeln zum verstärkten Verbraucherschutz angemessen umsetzten und Behörden sie durchsetzten, heißt es.