Girokonten

Volksbank Stuttgart setzt BGH-Urteil um

Die Volksbank Stuttgart reagiert auf das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom April, wonach Banken ihre AGBs nicht länger einseitig ändern und das Schweigen der Kunden als Zustimmung werten können.

Volksbank Stuttgart setzt BGH-Urteil um

spe Stuttgart

Die Volksbank Stuttgart will es ihren Kunden so einfach wie möglich machen, die aktive Zustimmung zu der jüngsten Konditionenänderung für Girokonten im Oktober 2020 nachzuholen. Dies kann im Kern auf zwei Arten erfolgen. Zum einen haben die rund 140000 Girokonten-Inhaber die Möglichkeit, eine schriftliche Bestätigung zu erteilen, die sie per QR-Code, Whatsapp oder den klassischen Wegen Brief, Fax, Mail oder Abgabe in der Filiale übermitteln. Zum anderen können die Kunden nach einer Bedenkzeit von zwei Monaten ihr Konto durch einen aktiven Zahlungsdienstauftrag nutzen.

„Damit haben wir eine lebensnahe Lösung entwickelt, die wir in dieser Form bei anderen Banken noch nicht gesehen haben“, ist Vorstandsvorsitzender Stefan Zeidler überzeugt. Auf diese Weise reagiert das Institut auf das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom April, wonach Banken ihre AGBs nicht länger einseitig ändern und das Schweigen der Kunden als Zustimmung werten können (Az. XI ZR 26/20). Eine derartige „fingierte Zustimmung“, wie der BGH das nennt, ist ungültig. Betroffen sind AGB-Änderungen der Banken aus den vergangenen drei Kalenderjahren, für die man neu eingeführte Kontogebühren zurückverlangen kann. Unter einem aktiven Zahlungsdienstauftrag versteht die Volksbank eine Ein- oder Auszahlung in der Filiale oder am Automaten, einen Überweisungsauftrag oder die Zahlung per Girocard. Wer also einen solchen Auftrag erteilt, tut dies nach Lesart der Volksbank im Wissen um die einzelnen Entgelte des eigenen Hausbank-Modells sowie den Umstands, dass eine derartige Dienstleistung nur im Rahmen des Hausbank-Modells erbracht wird. „Wer einen solchen Zahlungsdienstauftrag erteilt, akzeptiert damit auch die neuen Konditionen“, so Zeidler. Damit bezieht sich der CEO auf das im Oktober 2020 eingeführte Hausbank-Modell, wonach die Gebühren umso geringer ausfallen, je mehr Bankgeschäfte ein Kunde mit dem Institut tätigt.

Gestern hat nun die Volksbank Stuttgart einen Brief an alle ihre Girokonto-Inhaber mit dem Angebot versandt, die Konditionen des Hausbank-Modells sowohl rückwirkend als auch für die Zukunft zu genehmigen. Gleichzeitig weist die Bank darauf hin, dass die Kunden auf Basis des BGH-Urteils verlangen können, ihr Konto zu den vor dem Oktober 2020 geltenden Konditionen zu führen.

„In diesem Fall haben die Kundinnen und Kunden einen Anspruch auf Erstattung der Differenzbeträge, wenn sie uns diese schriftlich darlegen“, erläutert Zeidler. Wie zu hören ist, dürften die Differenzbeträge in den meisten Fällen nicht mehr als einen zweistelligen Euro-Betrag umfassen. Gleichzeitig machte der Vorstand klar, dass man nicht zu dem alten Kontomodell zurückkehren werde. Sowohl Kunde als auch Bank können bei Nichtannahme der Änderungsvereinbarung den bestehenden Kontovertrag kündigen.

Parallel zur Umsetzung des BGH-Urteils führt die Volksbank Stuttgart eine Freibetragsstaffel für Verwahrentgelt ein, die die Höhe des Freibetrags an den Status innerhalb des Hausbank-Modells koppelt. Damit können Kunden, die sehr intensive Geschäfte mit dem Institut betreiben, auf einen Freibetrag für das Verwahrentgelt von bis zu 350000 Euro kommen. Dank dieser hohen Freibeträge sind laut Zeidler weniger als 5% aller Privatkunden von der Einführung des Verwahrentgeltes betroffen. Zunächst hatte die Bank im April 2021 ein Verwahrentgelt von minus 0,5 % für private Neukunden mit einem Freibetrag von 100000 Euro eingeführt.

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