Vorschläge für Reform alternativer Investmentfonds
ahe Brüssel
Das Centrum für europäische Politik (Cep) hat für die geplante Reform der Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD) weitere Nachbesserungen angeregt. In einer Analyse der Vorschläge, die die EU-Kommission im November im Zuge ihres Kapitalmarktunion-Pakets vorgelegt hatte, verweist der Freiburger Thinktank unter anderem auf die Vorgabe, dass Kreditfonds geschlossene Fonds sein müssen, wenn der Nominalwert vergebener Kredite 60% des Nettoinventarwerts des Fonds übersteigt. Dies schaffe Rechtsunsicherheiten, da fraglich sei, wann der vorgesehene Schwellenwert greife, hieß es. An Rechtssicherheit mangele ebenso der Vorschlag zur Stärkung der Transparenz zu Übertragungsvereinbarungen. Zugleich seien weitere Offenlegungen zu Gebühren und Entgelten, wie sie die Kommission gefordert hatte, unnötig. „Die vorgeschlagene vierteljährliche Offenlegung ist oft ungenau und ihre Erhebung aufwendig und teuer. Dem Anlegerschutz ist damit jedenfalls nicht gedient“, erklärte der Autor der Studie, Finanzmarktexperte Philipp Eckhardt.
Die AIFMD-Reform befindet sich aktuell noch im Gesetzgebungsverfahren. Das Cep begrüßte grundsätzlich die geplanten einheitlichen Vorgaben zu Kreditfonds. Die Vorschläge zur Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds stärkten den Binnenmarkt und den Anlegerschutz, hieß es in der Analyse.