WERTBERICHTIGT

Vorsicht, BaFin beißt!

Börsen-Zeitung, 17.12.2016 Von einem Vertriebsverbot für Bonitätsanleihen hat die Finanzaufsicht BaFin vorerst abgesehen - doch wer glaubt, der Behörde mangele es an Biss, täuscht sich. Die Aufsicht verlangt der Branche vielmehr erhebliche...

Vorsicht, BaFin beißt!

Von einem Vertriebsverbot für Bonitätsanleihen hat die Finanzaufsicht BaFin vorerst abgesehen – doch wer glaubt, der Behörde mangele es an Biss, täuscht sich. Die Aufsicht verlangt der Branche vielmehr erhebliche Zugeständnisse ab. Was formal als Selbstverpflichtung daherkommt, hätten die Verbände niemals selbst so verfasst, wenn nicht der Gesetzgeber der Aufsicht mit dem Kleinanlegerschutzgesetz Mitte 2015 scharfe Zähne gegeben hätte. Bonitätsanleihen können künftig nicht mehr an Kleinanleger oder besonders risikoscheue Sparer ausgereicht werden, sie dürfen nicht zu komplex sein, müssen sich auf solide Referenzschuldner beziehen und mit einer umfassenden Beratung einhergehen. Die BaFin stellt eine Produktintervention nur “vorläufig” zurück, wie sie schreibt, und will in einem halben Jahr die Fortschritte prüfen. Auch bei anderen Produkten schreitet sie ein, in der Woche zuvor hatte sie ein Vertriebsverbot für Differenzkontrakte (CFD) mit Nachschusspflicht angeregt. An mühsame Kämpfe mit der Aufsicht muss sich die Branche also gewöhnen. Vorsicht ist geboten. Die BaFin hat Biss. jsc