Vorwurf von "Taschenspielertrick" bei Bankabgabe

EU-Parlamentarier Ferber warnt vor Umverteilung zulasten von kleinen Instituten

Vorwurf von "Taschenspielertrick" bei Bankabgabe

fed Brüssel – Das Detail einer Durchführungsbestimmung im Zusammenhang mit den Beiträgen der Banken zum einheitlichen Abwicklungsfonds für schwer angeschlagene Kreditinstitute sorgt in Brüssel für Kritik. Der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber rechnet wegen dieser Detailänderung mit “substanziellen Umverteilungseffekten” auf Kosten von kleinen Banken und Sparkassen.Stein des Anstoßes ist einer der vielen delegierten Rechtsakte der EU-Kommission. Der Text war nötig geworden, unter anderem, um mehrere sprachliche Unstimmigkeiten in der englischen und deutschen Fassung auszuräumen – die meisten davon eher geringfügiger Art.Auch eine andere Korrektur erscheint zunächst unbedeutend. Denn der delegierte Rechtsakt passt eine Einzelbestimmung zur EU-Abwicklungsrichtlinie (BRRD) an. Um nämlich nachträglich Änderungen hinsichtlich der Leverage Ratio nachzuvollziehen, sollen sich die Abwicklungsregeln nun nicht mehr auf den ursprünglichen Text der EU-Kapitalverordnung (CRR) beziehen, sondern auf einen überarbeiteten Passus. Was wie spröde Rechtstechnik anmutet, hat nach Einschätzung des CSU-Finanzexperten erhebliche finanzielle Auswirkungen. Denn die Änderung bezieht sich auf die Kalkulation der Verbindlichkeiten aufgrund von Terminkontrakten. Ferber erkennt darin “eine materielle Ausweitung der sogenannten Netting-Regelungen”. Nach seiner Einschätzung werde es Investmentbanken ermöglicht, “unterschiedliche Derivatepositionen gegeneinander aufzurechnen und damit die für die Bankenabgabe relevante Bilanzsumme kleinzurechnen”.Ferber gibt zu bedenken, dass die angestrebte Gesamtsumme des Abwicklungsfonds fixiert ist, nämlich bei 1 % der gedeckten Einlagen. Erleichterungen zugunsten kapitalmarktnaher Institute bedeuteten daher automatisch eine Mehrbelastung von Regionalbanken bei der Befüllung des Fonds in den nächsten acht Jahren. “Die EU-Kommission versucht mit diesem Taschenspielertrick die Bestimmungen zur Bankenabgabe substanziell zu ändern”, empört sich Ferber. Er warnt vor einem Umverteilungseffekt, der dem Prinzip der Risikoorientierung widerspreche. “Das ist weit mehr als eine technische Änderung”, meint der EU-Abgeordnete. “Dass die EU-Kommission versucht, den mühsam gefundenen Kompromiss bei der Bankenabgabe durch die Hintertür wieder aufzumachen, ist ein Skandal und der Versuch, den Willen des europäischen Gesetzgebers auszuhebeln.” Er empfehle, den delegierten Rechtsakt abzulehnen – zumal er auch noch rückwirkend gelten soll, was dem Grundsatz guter Rechtssetzung widerspreche. Es ist vorgeschlagen, dass der Rechtsakt ab 1. Januar 2015 gelten soll.