VZBV fordert strengere Regeln für Inkassofirmen

Börsen-Zeitung, 21.12.2019 dpa-afx Berlin- Bevor ein Inkasso-Unternehmen Gebühren einfordert, muss es nach Ansicht von Verbraucherschützern mindestens eine Mahnung geben. "Das ist bisher nicht vorgeschrieben" - wäre aber "höchst überfällig", sagte...

VZBV fordert strengere Regeln für Inkassofirmen

dpa-afx Berlin- Bevor ein Inkasso-Unternehmen Gebühren einfordert, muss es nach Ansicht von Verbraucherschützern mindestens eine Mahnung geben. “Das ist bisher nicht vorgeschrieben” – wäre aber “höchst überfällig”, sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), Klaus Müller. In einer Forsa-Umfrage für den VZBV hat mehr als die Hälfte der Befragten angegeben, unmittelbar nach der Rechnung eine Inkasso-Forderung erhalten zu haben. Teilweise könne diese Forderung sogar das Vielfache des Rechnungsbetrags umfassen.Die Inkasso-Branche steht unter anderem wegen hoher Gebühren für Schuldner immer wieder in der Kritik. Auch Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) moniert, die Forderungen stünden oft in keinem Verhältnis zum Aufwand der Inkasso-Unternehmen. Deshalb sollen sie per Gesetz gesenkt werden. Derzeit dürfen Inkassofirmen auch bei kleinen Ausständen Gebühren und Auslagen von bis zu 70,20 Euro in Rechnung stellen, künftig sollen es noch 37,80 Euro sein.Die Gebühren der Branche seien exorbitant, die Gewinnmargen extrem hoch, kritisierte Müller. Daran ändere Lambrechts Gesetzentwurf deutlich zu wenig. “Mindestens für die Briefe, die im Massengeschäft versendet werden, sollten eigentlich höchstens die Gebühren angesetzt werden dürfen, die tatsächlich anfallen”, forderte Müller. “Das sind vielleicht 15 oder 16 Euro.” Die Inkasso-Branche fürchtet, dass besonders die mittelständische Wirtschaft einen Teil ihrer Forderungen dann nicht mehr eintreiben lassen kann. Die Behauptung, die Arbeit sei die Gebühren nicht wert, hatte der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen bereits im November als völlig undifferenziert zurückgewiesen.