Warburg erhält neue Steuerbescheide zu Cum-ex

Finanzamt wird aktiv - Bank erhöht Rückstellung

Warburg erhält neue Steuerbescheide zu Cum-ex

ak Köln – M.M. Warburg hat für die Jahre 2007 bis 2009 neue Steuerbescheide erhalten. Das Finanzamt Hamburg fordert jetzt auch für diesen Zeitraum die Zahlung zurückerstatteter Kapitalertragsteuer aus Cum-ex-Geschäften. Die vom “Spiegel” genannte Summe von 160 Mill. Euro wollte die Privatbank nicht kommentieren, sie bestätigte aber den Eingang der Steuerbescheide.Bislang hatte das Finanzamt nur für die Jahre 2010 und 2011 Steuernachzahlungen von Warburg im Zusammenhang mit Cum-ex-Deals gefordert. Das Thema war auch Streitpunkt im Hamburger Bürgerschaftswahlkampf im Februar gewesen.Mit dem Urteil des Landgerichts Bonn im ersten Cum-ex-Strafprozess im Rücken bewertet die Hamburger Finanzbehörde die Verjährung offensichtlich neu. Die Bonner Richter hatten bei Warburg die Einziehung von knapp 177 Mill. Euro wegen Cum-ex-Geschäften aus den Jahren 2007 bis 2011 angeordnet. Warburg hat gegen das Urteil mittlerweile Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Auch gegen die Steuerbescheide geht die Bank rechtlich vor, wie sie in einer Stellungnahme am Mittwoch ankündigte.Warburg präzisierte außerdem die Angaben zu der getroffenen Vorsorge angesichts der Cum-ex-Risiken für die eigene Bilanz. Die Bank habe die Rückstellung für operationelle Risiken, die bislang bei etwa 47 Mill. Euro lag, auf knapp 63 Mill. Euro erhöht. “Darüber hinaus haben sich die Hauptgesellschafter verpflichtet, bis zu einem Höchstbetrag von 140 Mill. Euro die Gesellschaft von den Risiken freizuhalten, so dass in dieser Höhe der Ausweis einer Rückstellung entfällt”, teilte Warburg mit. Die Risiken aus Geschäften mit Aktientiteln über den Dividendenstichtag seien so vollständig abgedeckt.