Warburg und BNY Mellon zahlen 60 Mill. Euro nach
jsc Frankfurt
Nach Cum-ex-Geschäften vor mehr als einem Jahrzehnt müssen erneut verschiedene Finanzadressen für den Steuerschaden aufkommen: Die Warburg Gruppe und der US-Konzern BNY Mellon zahlen insgesamt 60 Mill. Euro an das Bundeszentralamt für Steuern, wie in Finanzkreisen zu hören ist. Die Nachzahlung ergibt sich aus Geschäften eines mittlerweile aufgelösten Fonds, den die Tochter Warburg Invest 2009 als Kapitalanlagegesellschaft verwaltete. Zuerst hatte das „Handelsblatt“ über den Fall berichtet. Demnach kommt Warburg für mehr als drei Viertel der Summe auf, während der Rest auf BNY Mellon entfällt. Gegen beide Adressen hatte das Bundeszentralamt demnach einen Haftungsbescheid erlassen. Die Behörde und die beiden Gesellschaften wollten den Fall auf Nachfrage nicht kommentieren.
Die betroffenen Adressen hoffen laut Bericht, dass Urteile gegen weitere Beteiligte zu Zahlungen führen, die mit den Forderungen gegen BNY Mellon und Warburg verrechnet werden können – der Blick fällt demnach etwa auf den angeklagten Steueranwalt Hanno Berger und dessen ehemaligen Geschäftspartner. Betroffen ist mittelbar mit einem einstelligen Millionenbetrag die Deutsche Bank: Denn die damals ebenfalls involvierte BHF Asset Servicing gehörte zeitweilig zur Deutschen Bank, ehe der Konzern die Gesellschaft an BNY Mellon verkaufte. Der Kaufvertrag enthielt laut „Handelsblatt“ eine Haftungsfreistellung von Steuerschulden, auf die sich BNY Mellon nun berufen konnte.
Distanz zur Vergangenheit
Die Rolle der damaligen Warburg Invest KAG, die damals noch einen weiteren Fonds verwaltete, ist getrennt zu sehen von der Rolle der Warburg Bank, die ebenfalls an Geschäften beteiligt war und Steuern anrechnen ließ. In diesem Fall hatte die Gruppe nach eigenen Angaben im Jahr 2020 rund 155 Mill. Euro an das Finanzamt für Großunternehmen in Hamburg zurückgezahlt. Die zuvor in einem Strafverfahren in Bonn angeordnete Einziehung der Steuern sei damit erledigt. Warburg distanziert sich von ihrer damaligen Rolle. „Die steuerliche Beurteilung der Cum-Ex-Geschäfte durch die Warburg Gruppe hat sich als falsch erwiesen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands von M.M. Warburg & CO missbilligen unrechtmäßige Steuergestaltungen jeder Art.“