Warburg verklagt Deutsche Bank im Cum-ex-Streit

Hamburger Privatbank fordert Schadenersatz - Frankfurter Institut weist Vorwürfe zurück

Warburg verklagt Deutsche Bank im Cum-ex-Streit

ste Hamburg – Das Hamburger Privatbankhaus M.M. Warburg & CO, das wegen des Verdachts der Verwicklung in steuergestaltende Cum-ex-Aktiengeschäfte zum Schaden des Fiskus seit 2016 im Visier staatsanwaltschaftlicher Ermittler steht, ist selbst in die Offensive gegangen. Wie das Institut am Donnerstag mitteilte, wurde im Dezember 2018 beim Landgericht (LG) Frankfurt Klage gegen die Deutsche Bank erhoben. Diese soll es als Depotbank des Aktienverkäufers “pflichtwidrig” unterlassen haben, bei den Geschäften Kapitalertragsteuer einzubehalten und an de Finanzämter abzuführen. Für dieses Fehlverhalten müsse M.M. Warburg & CO nicht einstehen.Das Hamburger Institut weist die Vorwürfe seit langem zurück, vor Jahresfrist sprach die Warburg Bank von “einer medialen Rufmordkampagne” (vgl. BZ vom 17.1.2018). Um die Klärung zu beschleunigen, den guten Ruf der Bank zu schützen und um Ausgleichs- sowie Schadenersatzansprüche zu wahren, habe man sich nun dazu entschlossen, die Vorwürfe angeblichen Fehlverhaltens durch gerichtliche Schritte zu entkräften. “Wir sind von unserem rechtmäßigen Verhalten überzeugt”, sagte der Aufsichtsratsvorsitzende der M.M Warburg & CO, Christian Olearius. “Mit unserer Klage wahren wir unsere Interessen.”Die Deutsche Bank erklärte indes, man sehe für die von Warburg in die Medien gebrachten Vorwürfe gegen die Deutsche Bank als Depotbank des Verkäufers keine Grundlage und weise sie nach wie vor zurück. Die Klage, über die zuerst die “Süddeutsche Zeitung” berichtet hatte, liegt der Deutschen Bank dem Vernehmen nach bislang nicht vor. Im Übrigen obliege die Steuerpflicht gegenüber dem Finanzamt Hamburg allein Warburg, fügte das Frankfurter Institut hinzu. Weiter bestehe zwischen Warburg und der Deutschen Bank “keine Vertragsbeziehung, so dass insofern auch das in den Medien zitierte Urteil des LG Frankfurt nicht einschlägig ist”. In der Klage beruft sich die Warburg Bank laut “Süddeutscher Zeitung” auf eine Aufforderung des Hessischen Finanzgerichts an die Finanzbehörden vom März 2017, auch Depotbanken in Haftung zu nehmen, sowie auf ein Urteil des Landgerichts Frankfurt vom April 2018, das einer Depotbank Schadenersatz auferlegte.Mit ihrer Klage macht die Warburg Bank den Angaben zufolge Freistellungs- und Schadenersatzansprüche geltend, die daraus resultierten, dass das Hamburger Finanzamt für Großunternehmen von M.M. Warburg & CO die Zahlung von rund 46 Mill. Euro für den Veranlagungszeitraum 2010/2011 verlangte, nachdem es die in gleicher Höhe ergangenen Bescheide über die zunächst erfolgte Anrechnung von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag zurückgenommen hatte. Das Privatbankhaus soll zwischen 2007 und 2011 an rechtswidrigen Cum-ex-Transaktionen beteiligt gewesen sein. Dabei soll es Kapitalertragsteuer zu Unrecht angerechnet haben, weil die inländische Depotbank des Verkäufers keine Kapitalertragsteuer einbehalten habe.Bei den Aktientransaktionen zwischen 2007 und 2011 habe es sich keineswegs um rechtswidrige Cum-ex-Geschäfte über ausländische Depotbanken gehandelt, so die Warburg Bank. Tatsächlich seien es rechtlich zulässige Aktiengeschäfte gewesen, die die Nachteile ausländischer Aktieninhaber infolge der europarechtswidrigen Dividendenbesteuerung in Deutschland zumindest teilweise ausgleichen sollten. Warburg trat dabei den Angaben zufolge als Käufer von Aktien im Eigenhandel auf und erwarb Aktien von einem ausländischen Eigentümer über dessen inländische Depotbank, die Deutsche Bank. Dabei habe sie jeweils die Bruttodividende und damit auch die anteilige Kapitalertragsteuer nachweislich an die Depotbank des Aktienverkäufers gezahlt und dafür die Aktie und die Nettodividende erhalten.Im Zusammenhang mit den seit 2016 laufenden Ermittlungen wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung bei Wertpapiergeschäften um den Dividendenstichtag hatte die Warburg Bank in ihrem Jahresabschluss 2017 eine Rückstellung für operationelle Risiken von 44,5 Mill. Euro verbucht. Die Rückstellungen decken nicht verjährte Steuer- und Zinsforderungen der Jahre 2010 und 2011 ab (vgl. BZ vom 4.5.2018).