Warburg will Gewinne aus Cum-ex-Deals zurückzahlen

Bank verweist im Prozess auch auf weitere Beteiligte

Warburg will Gewinne aus Cum-ex-Deals zurückzahlen

ak Düsseldorf – M.M. Warburg will erzielte Gewinne aus Cum-ex-Geschäften zügig an den Fiskus zurückzahlen. Das hat der Anwalt der Privatbank, Christian Jehke von Flick Gocke Schaumburg, am Mittwoch vor dem Landgericht Bonn angekündigt. In der vergangenen Woche hatte der Vorsitzende Richter Roland Zickler die Cum-ex-Geschäfte im ersten Strafprozess, der sich um die doppelte Rückerstattung nur einmal gezahlter Kapitalertragsteuer dreht, in einer vorläufigen Einschätzung als strafbar bezeichnet. Gleichzeitig hatte er die beteiligten Banken aufgefordert, ohne Umschweife aktiv zu werden und ihre Profite zurückzuzahlen.Warburg hat nun signalisiert, die Cum-ex-Gewinne auch aus den ersten Jahren der Transaktionen zurückzahlen zu wollen. “Die Bereitschaft, Gewinne zu erstatten, bezieht sich dabei auch auf solche Zeiträume, die nach unserer Rechtsauffassung bereits steuerlich verjährt sind”, sagte Jehke. Intensive GesprächeSeit längerem führe Warburg bereits Gespräche mit den zuständigen Finanzbehörden mit dem Ziel, die Cum-ex-Gewinne “unverzüglich” an den Fiskus auszukehren. “Die Ausführungen des Gerichts sind bereits zum Anlass genommen worden, die Gespräche zu intensivieren”, berichtete Jehke, der auch auf die Gesprächsbereitschaft und den Einigungswillen seiner Mandantin hinwies. Die Bank hält aber immer noch an ihrer Aussage fest, zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt zu haben, steuerrechtswidrige Aktiengeschäfte zu betreiben, und will von Struktur und Umfang der “Cum-ex-Maschine” in dieser Form erstmals im Prozess erfahren haben.Warburg dürfte mit dieser Erklärung darauf hoffen, dass bei der Bank nicht der gesamte Steuerschaden der in Bonn verhandelten Transaktionen mit Warburg-Beteiligung eingezogen wird. Den Hamburgern droht eine Gewinnabschöpfung von bis zu 167 Mill. Euro, auf die Tochter Warburg Invest könnten noch einmal 110 Mill. Euro zukommen. Würde Warburg sich einen Teil davon später zivilrechtlich von den weiteren beteiligten Finanzinstituten, Beratern und Investoren gemäß deren Anteilen zurückholen wollen, würde das voraussichtlich lange und teure Rechtsstreite nach sich ziehen.Ohne Akteure wie Leerverkäufer, Stückegeber, Investoren, Broker, Berater, Depotbanken und Trader wären die Geschäfte nicht möglich gewesen, argumentierte Jehke. “Gegen sie käme ebenfalls eine Einziehung in Betracht.”