Warten auf die Immobilienkreditbremse
Von Angela Wefers, BerlinAuf neue Regulierungsinstrumente gegen eine Immobilienblase wartet der makroprudenzielle Ausschuss für Finanzstabilität. Bereits im Juni 2015 hatten die Stabilitätswächter eine detaillierte Empfehlung an die Bundesregierung ausgesprochen, vorsorglich eine Rechtsgrundlage für die Bankenaufsicht zu schaffen. Im Notfall wollen sie bei Wohnimmobilienkrediten eingreifen können. Bis Ende März 2016 soll diese Gesetzesgrundlage nach der Zeitvorgabe des Ausschusses initiiert sein. Das Gesetzgebungsverfahren selbst will das Gremium bis Ende 2016 abgeschlossen wissen. Bislang ist von einer Initiative der Bundesregierung aber wenig in Sicht.Dabei ist Ende März nicht mehr fern. Es sieht derzeit nicht danach aus, als würde das Datum eingehalten. Denn andernfalls wären die Vorbereitungen längst transparenter. Im Bundesfinanzministerium heißt es dazu: “Das Vorhaben wird geprüft.” Dies ist eine Standardformulierung, um Fragen im Detail abzuwenden. Zu hören ist in Berlin, dass die Vorbereitungen für das Gesetzgebungsverfahren zwar laufen, es aber an einigen Stellen noch massiv hakt.Empfohlen hatten die Stabilitätswächter 2015 ganz konkrete Instrumente. Mit denen soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Banken und Sparkassen Beschränkungen bei der Vergabe von Immobilienkrediten zum Bau und Kauf von Wohnungen auferlegen können, wenn sie eine drohende Störung der Funktionsfähigkeit des Finanzsystems abwenden oder einer Gefahr für die Finanzstabilität in Deutschland entgegenwirken will.Die Instrumente setzen direkt an der Kreditbeziehung zwischen Gläubiger und Schuldner an: 1.) eine Kreditvolumen-Immobilienwert-Relation (Loan-to-Value-Ratio – LTV Ratio), die ein Minimum an Eigenkapital vorgibt, 2.) eine Amortisationsanforderung mit einer Frist, innerhalb der ein bestimmter Bruchteil eines Darlehens getilgt sein muss, 3.) eine Obergrenze für den Schuldendienst aus allen Darlehensverträgen eines Schuldners, bezogen auf sein Einkommen sowie 4.) eine Gesamtverschuldung-Einkommens-Relation, um die Ausfallwahrscheinlichkeit eines Darlehens zu begrenzen. Die BaFin soll dabei ein “Überschreitungskontingent” festlegen dürfen, das von den Empfehlungen ausgenommen ist, und eine Bagatellgrenze einziehen können. Vorgesehen ist auch ein Sanktionsregime für Kreditinstitute, die sich nicht an die Vorgaben der Aufsicht halten.Ein weiterer Punkt der Empfehlung zielt auf die Erhebung und Verwendung von Daten, die BaFin und Bundesbank zur erweiterten makroprudenziellen Analyse und Überwachung benötigen. Die wachsenden Meldepflichten in der Kreditwirtschaft sind ein sensibles Thema und überfordern schon heute viele, vor allem kleinere Institute. Das europäische Kreditmelderegister (Anacredit) ist umstritten. Die Finanzbranche selbst hält sich im Übrigen im Immobilienkreditsektor heute schon für ausreichend und adäquat reguliert. Eine Ausweitung sieht sie kritisch.Der Ausschuss für Finanzstabilität war im Gefolge der Finanzkrise Anfang 2013 gegründet worden, nachdem sich dort gezeigt hatte, dass zwar die einzelnen Institute überwacht werden, nicht aber der Markt insgesamt. Dem Ausschuss gehören Bundesfinanzministerium, BaFin und Bundesbank an. Die Empfehlung aus 2015 ist einer der ersten spürbaren Impulse des Gremiums zur vorbeugenden Regulierung. Die Wächter machten deutlich, es gebe keinen konkreten Anlass zur Sorge. Doch ist aus ihrer Sicht der Wohnimmobilienmarkt ein so wichtiger Wirtschaftsfaktor, dass sie im Fall der Fälle gewappnet sein wollen. ——–Bis Ende März soll Berlin die Gesetzgebung zur Regulierung von Wohnbaukrediten in Gang setzen.——-