Weniger Rechte für Bankengläubiger

Börsen-Zeitung, 29.4.2015 wf Berlin - Die Bundesregierung schafft für die Abwicklung eines Kreditinstitutes faktisch ein Sonderinsolvenzrecht. Gläubiger unbesicherter Forderungen, die von der Abwicklungsbehörde benachteiligt werden können, um die...

Weniger Rechte für Bankengläubiger

wf Berlin – Die Bundesregierung schafft für die Abwicklung eines Kreditinstitutes faktisch ein Sonderinsolvenzrecht. Gläubiger unbesicherter Forderungen, die von der Abwicklungsbehörde benachteiligt werden können, um die Stabilität des Finanzmarktes zu sichern, verlieren ihre Schadenersatzansprüche. Dies sieht ein Gesetzentwurf der schwarz-roten Regierung vor, den das Bundeskabinett heute auf den Weg der parlamentarischen Beratung bringt. Mit dieser neuen Regelung im Kreditwesengesetz gießt die Regierung den Bail-in von Eigentümern und Gläubigern im Krisenfall in Gesetzesform. Berlin eilt damit wieder einmal in Europa voran. Zu dieser Neuerung in den Finanzmarktgesetzen kommen noch einige andere hinzu.—– Bericht Seite 4