Entschädigungseinrichtung EdW

Wertpapierhandelshäuser sollen nur noch reduzierte Beiträge zahlen müssen

Wertpapierhäuser sollen weniger an ihre Sicherungseinrichtung zahlen müssen. Finanzstaatssekretär Florian Toncar (FDP) will die Häuser nicht stärker als nötig belasten. Das Vermögen der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen soll sich auf rund 200 Mill. Euro verdoppeln.

Wertpapierhandelshäuser sollen nur noch reduzierte Beiträge zahlen müssen

Sicherungsbeiträge für Wertpapierhäuser sollen sinken

Finanzministerium will Jahresbeträge noch 2024 halbieren – Rücklagen der Entschädigungseinrichtung wachsen weiter bis auf 200 Mill. Euro

Von Angela Wefers, Berlin

Wertpapierhäuser sollen schon bald weniger an ihre Sicherungseinrichtung zahlen müssen. Finanzstaatssekretär Florian Toncar (FDP) will die Häuser nicht stärker als nötig belasten. Das Vermögen der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen soll sich dennoch bis 2032 auf rund 200 Mill. Euro verdoppeln.

Das Bundesfinanzministerium plant, die Beiträge der Wertpapierhäuser für ihre Sicherungsinstitution zu halbieren. Dazu soll die Beitragsverordnung der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) geändert werden. „Die Novelle ist nötig“, sagte Finanzstaatssekretär Florian Toncar (FDP) der Börsen-Zeitung. „Andernfalls würden wir die Unternehmen über den Bedarf hinaus zu Beiträgen verpflichten.“

An die EdW zahlen die knapp 790 kleinen und mittleren Wertpapierhandelshäuser Beiträge für einen möglichen Entschädigungsfall. 2022 waren die Beitragseinnahmen von 13,9 auf 22,4 Mill. Euro emporgeschnellt – eine Folge des guten Börsenjahres 2021. Die Beiträge werde auf Vorjahresbasis berechnet. Von 2018 bis 2020 pendelten die Einnahmen jeweils um 12 Mill. Euro. „Die Novelle entlastet die Wertpapierhandelsunternehmen von Beitragszahlungen“, sagte Toncar. „Zugleich wächst der Kapitalstock für Entschädigungen in den nächsten Jahren weiter.“ Große Wertpapierhandelsunternehmen unterliegen als CRR-Kreditinstitute (Capital Requirements Regulation) dem Kreditwesengesetz und dessen Sicherungseinrichtungen.

Beiträge 2022 explodiert

Bis 2022, die jüngsten vorliegenden Zahlen, hatte die EdW ein Vermögen von 93,9 Mill. Euro aufgebaut. 2008 waren es 7,1 Mill. Euro. Auch nach der geplanten Beitragssenkung wächst die Rücklage. „Es geht weiterhin bergauf bei der EdW“, sagte Toncar. Das Vermögen für eventuelle Entschädigungsfälle werde in den nächsten Jahren weiter steigen. „Wir streben an, mit den neuen Beitragssätzen bis 2032 auf rund 200 Mill. Euro Rücklagen zu kommen“, stellte er in Aussicht. „Das halten wir für auskömmlich.“ Aufgrund der Zinsentwicklung sei der Aufwuchs der Rücklage nicht exakt vorhersehbar.

In der jüngeren Vergangenheit hatte die EdW keine größeren Entschädigungsfälle mehr. Für Furore hatte die Pleite von Phoenix Kapitaldienst GmbH gesorgt, bei der mehr als 30.000 Gläubiger durch Betrügerei Geld verloren. Das Verfahren wurde 2015 abgeschlossen. Ein zweiter großer Fall ist das 2013 eröffnete Insolvenzverfahren über die FX Direktbank AG.

Sonderzahlungen für Phoenix

Der Phoenix-Fall hatte die Entschädigungskraft der EdW weit überstiegen. Der Bund half mit zwei Darlehen aus, von denen insgesamt 260 Mill. Euro abgerufen wurden. Von 2010 bis 2016 hatte die EdW sieben Sonderzahlungen erhoben. Die Darlehen wurden laut EdW-Tätigkeitsbericht aus den Sonderzahlungen, der Insolvenzmasse und eigenen Fondsmitteln 2016 vollständig getilgt. Entschädigt werden grundsätzlich 90% der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften des Institutes gegenüber dem Anleger. Maximal sind es 20.000 Euro pro Anleger.

Wir wollen, dass jedes Sicherungssystem in der Lage ist, im Notfall zu handeln, auch kurzfristig.

Finanzstaatssekretär Florian Toncar

Einem Referentenentwurf aus dem Bundesfinanzministerium zufolge sollen in der EdW-Beitragsverordnung (§2a) die verschiedenen Prozentsätze für die unterschiedlichen Risikogruppen jeweils halbiert werden. Obwohl die Sätze nur noch halb so hoch sind, wird die finanzielle Wirkung schwächer sein. „Die Absenkung der Beitragssätze um 50% schlägt nicht eins zu eins auf die Beitragseinnahmen durch“, erläuterte Toncar. „Wir erwarten nach der Novelle ein Beitragsaufkommen von 57% gemessen am bisherigen Stand.“ Die Jahresbeiträge zur EdW sind nach Risikograd der Geschäftstätigkeit der Unternehmen gestaffelt.

Basis für die Beitragsermittlung sind „alle Bruttoprovisionserträge“ und die „nicht aus unrealisierten Gewinnen stammende Bruttoerträge des Handelsbestands“. Unverändert bleibt der Mindestbeitrag von 1.050 Euro im Jahr. Für Häuser, die Kundengelder oder -wertpapiere an sich nehmen, sind es 2.100 Euro. Dadurch schlägt die Satzhalbierung nicht voll bei den Einnahmen durch.

Es geht um „Fairness“

Mit der Novelle hat das Ministerium vor allem die Funktionsfähigkeit der EdW im Blick. „Wir wollen, dass jedes Sicherungssystem in der Lage ist, im Notfall zu handeln, auch kurzfristig“, betonte Toncar. Die Anleger sollen sich auf die Strukturen und die gut gefüllten Kassen verlassen können. „Wir wollen aber auch nicht, dass Geld in den Sicherungseinrichtungen ungenutzt herumliegt.“ Gegenüber den Wertpapierhandelsunternehmen gehe es um „Fairness“.

Das Ministerium lädt nun Länder und Verbände ein, in den nächsten vier Wochen Stellung zum Referentenentwurf zu nehmen. Die EdW wird angehört. Die neue Verordnung soll zum 1. Juli 2024 in Kraft treten und bereits für das laufende, am 30. September endende Beitragsjahr 2024 angewendet werden. Erlassen wird die Verordnung vom Bundesfinanzministerium allein.

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