Westfalen bleiben im Sicherungssystem

Sparkassen finden Lösung zur Haftungsbegrenzung

Westfalen bleiben im Sicherungssystem

ab Düsseldorf – Nach zähem Ringen haben sich die Vertreter der 70 Sparkassen aus Westfalen-Lippe für einen Verbleib im öffentlich-rechtlichen Haftungsverbund entschieden. Auf der Verbandsversammlung des Regionalverbands beschlossen die Institute und ihre kommunalen Träger die Übernahme des Wortlauts aus der Rahmensatzung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV), wie der Verband aus Westfalen-Lippe (SVWL) mitteilte. Von den anwesenden 180 Stimmberechtigten votierten knapp 30 gegen den Beschluss.Allerdings ist die Zustimmung an die Voraussetzung geknüpft, dass “verabredete zusätzliche Vereinbarungen zustande kommen”. Ohne diese Vereinbarungen bleibt der SVWL bei seiner geänderten Satzung vom 30. April. Darin hatte der Verband im Stützungsfall für eine Landesbank einen Haftungsdeckel bei 100 Mill. Euro eingezogen. Diese Haftungsbegrenzung hatte der DSGV als wesentliche Änderung von der Mustersatzung zur Neuregelung der Sicherungseinrichtung qualifiziert. Die Folge: Die Sparkassen aus Westfalen-Lippe drohten aus dem Sicherungssystem der Sparkassenorganisation auszuscheiden. Fitch hatte vor diesem Hintergrund bereits mit einer Bonitätsprüfung der westfälisch-lippischen Sparkassen gedroht. BaFin außen vorDie Nebenabrede müsse nicht von der Finanzaufsicht BaFin genehmigt werden, sagte SVWL-Präsident Rolf Gerlach der Börsen-Zeitung. Der Streit zwischen dem Regionalverband und dem Rest der Organisation hatte sich daran entzündet, dass die BaFin die von zahlreichen Sparkassen geforderte Einstimmigkeit im Stützungsfall einer Landesbank gekippt hatte. Wie bisher reicht nun im relevanten Ausschuss eine Zustimmung von 75 %. SperrminoritätMit der Vereinbarung soll die Einstimmigkeit nun faktisch durch die Hintertür herbeigeführt werden. “Wir haben ein Instrument gefunden, das zu einer effektiven Haftungsbegrenzung bei Landesbanken führt”, sagte Gerlach. In der Vereinbarung soll niedergeschrieben werden, dass die Unterzeichner im Stützungsfall einer Landesbank einheitlich abstimmen. Die vier Regionalverbände bringen es auf acht Stimmen im gemeinsamen Ausschuss der Regionalverbände, der die Stützungsentscheidungen fällt, und hätten damit eine Sperrminorität.Nach Informationen der Börsen-Zeitung wollen sich neben dem SVWL zumindest die Regionalverbände aus dem Rheinland (RSGV), aus Ostdeutschland (OSV) sowie Schleswig-Holstein (SGVSH) auf die Vereinbarung einlassen. Sie alle sind entweder nicht oder nur in geringem Umfang an einer Landesbank beteiligt.Wenngleich Gerlach davon spricht, dass seine Mitgliedssparkassen mit der gefundenen Lösung “voll zufrieden” seien, werden von anderer Seite Bedenken angemeldet, ist die Vereinbarung doch in keiner Form einklagbar. Eine in der Vorwoche alternativ erwogene Änderung der Mustersatzung, die die Landesbanken stärker in die Verantwortung genommen hätte, scheiterte jedoch am Veto der BaFin. Offiziell heißt es natürlich, “dass die gefundenen Regelungen einen weitreichenden Schutz vor Lasten aus einem Stützungsfall von Landesbanken gewähren”.