Wichtiger Vergleich im Zinswettenstreit
ab Düsseldorf – Im Streit um Swapgeschäfte, umgangssprachlich auch Zinswetten genannt, hat sich die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) mit der Stadt Ennepetal außergerichtlich geeinigt. Es sei gelungen, “einen für beide Seiten sachgerechten Vergleich zu schließen”, teilte die EAA am Freitag mit. Zum Inhalt des Vergleichs machten die Parteien keine Angaben. Für die Bad Bank der WestLB, die die anhängigen Klagen “geerbt” hat, ist der Vergleich von großer Bedeutung, war die Klage von Ennepetal doch als erste bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) getragen worden. Der BGH hatte den Fall im vorigen Frühjahr an die Vorinstanz zurückverwiesen und kritisiert, dass das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) entscheidende Punkte nicht ausreichend geklärt habe (vgl. BZ vom 29.4.2015).Zugleich erhöhte das Urteil die Bereitschaft der Kommunen, sich an den Verhandlungstisch zu setzen. Nach früheren Angaben waren im Zusammenhang mit verlustbringenden Swap-Geschäften zuletzt etwa 70 Klagen von 50 Kommunen anhängig. Mit etwa zwei Dritteln der Kommunen führt die EAA nach eigener Darstellung inzwischen Vergleichsverhandlungen oder hat diese schon abgeschlossen.