NOTIERT IN FRANKFURT

Wie wäre es mit "Basel 3.5"?

Banken und ihre Verbände auf der einen, Bundesbank, BaFin sowie europäische Regulatoren auf der anderen Seite reden aneinander vorbei. Sie sprechen die gleiche Sprache, hierzulande in der Regel Deutsch, ansonsten zumeist Englisch, aber sie haben...

Wie wäre es mit "Basel 3.5"?

Banken und ihre Verbände auf der einen, Bundesbank, BaFin sowie europäische Regulatoren auf der anderen Seite reden aneinander vorbei. Sie sprechen die gleiche Sprache, hierzulande in der Regel Deutsch, ansonsten zumeist Englisch, aber sie haben gravierende Verständigungsprobleme, was im Verhältnis zwischen Aufsehern und Beaufsichtigten kein guter Zustand ist. Zum Glück gilt das nicht generell, aber wenn es um den globalen Regulierungsrahmen geht, heißt es bei Bundesbank & Co. “Basel III”, bei den Banken häufig “Basel IV”. Unbedarfte Zuhörer oder Leser könnten glauben, es sei von ganz verschiedenen Regelwerken die Rede. Es ist aber dasselbe gemeint, nur misst man der mit der jeweiligen römischen Zahl gekennzeichneten Reform eine komplett unterschiedliche Bedeutung bei.Aus Sicht von BaFin und Bundesbank ist “Basel III” das 2010 vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht veröffentlichte Regulierungswerk, das in den Folgejahren ergänzt und überarbeitet und Ende 2017 abgeschlossen wurde.Für diese Sichtweise hat Christian Ossig, Hauptgeschäftsführer und Vorstandsmitglied des Bankenverbandes BdB, kein Verständnis. Aussage der Regelsetzer sei immer gewesen, dass die finalen Arbeiten an “Basel III” keine signifikanten Auswirkungen auf die Kapitalanforderungen hätten. Dies möge im Ergebnis für US-Banken gelten, nicht aber für europäische. Daher sei der Name “Basel IV” angebracht. Es gehe nicht um den Abschluss eines Regelwerks, sondern wegen der zu befürchtenden erheblichen Anforderungen quasi um ein neues. Für Gerhard Hofmann, Vorstand des zur “Basel-IV-Fraktion” zählenden Volks- und Raiffeisenbankenverbandes BVR, wird in der unterschiedlichen Benennung die inhaltliche Spannweite der neuen Regeln deutlich. Auf die umfassenden Regelungen zur Definition des Eigenmittelbegriffs folgten nun wiederum umfangreiche Ausarbeitungen für die unterschiedlichen Risikomodelle. Der Verband der öffentlichen Banken (VÖB) erinnert daran, dass das Vorhaben offiziell einst “Abschlussarbeiten zu Basel III” hieß. Diese Bezeichnung sei irreführend, verberge sie doch den wahren Regulierungsumfang und die tatsächliche Regulierungstiefe. Er verweist etwa auf die Einführung des Output Floor als Untergrenze für durch Modelle bestimmte Eigenkapitalanforderungen.An die Diktion der Aufseher angepasst haben sich unterdessen die Sparkassen. Ihr Verband DSGV wollte mit “Basel IV” ebenfalls lange auf Umfang und Bedeutung der Änderungen hinweisen und damit ein politisches Signal senden. Mittlerweile habe jedoch die normative Kraft des Faktischen ihre volle und unwiderstehliche Wirkung entfaltet, mithin spricht der DSGV jetzt meist von der “Finalisierung von Basel III”. So hält es im Grunde auch der Pfandbriefbankenverband VDP, dem nur noch in Ausnahmefällen ein “Basel IV” herausrutscht.Wir hätten da noch eine Idee. Es gab ja in Reaktion auf die Finanzkrise mal kurzfristige Maßnahmen mit dem inoffiziellen Namen “Basel 2.5”. Könnte man sich als Kompromiss zwischen “III” und “IV” nicht auf “Basel 3.5” verständigen?