Windhorst-Investment kostet Fondsmanager H2O Rekordstrafe
Bloomberg Paris
Die Geschäfte mit dem deutschen Finanzier Lars Windhorst kommen die H2O Asset Management erneut teuer zu stehen. Die französische Marktaufsicht verdonnerte den Fondsmanager zu einer Rekordbuße von 75 Mill. Euro. Der nicht autorisierte Ankauf illiquider Wertpapiere aus Windhorsts Beständen habe H2Os Kunden geschädigt.
Illiquide Anlagen
Der für die Durchsetzung der Finanzmarktregeln zuständige Ausschuss der Autorité des Marchés Financiers kreidete H2O die „bewusste Entscheidung“ an, in illiquide Anlagen zu investieren, „die gegen zahlreiche Vorschriften verstoßen“ hätten und die Möglichkeit der Kunden aufs Spiel setzten, wieder aus den Fonds auszusteigen. Die beiden Gründer Bruno Crastes und Vincent Chailley wurden zu Geldbußen von 15 Mill. Euro – die Höchststrafe für eine Einzelperson – beziehungsweise 3 Mill. Euro verurteilt, wie aus der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung hervorgeht. Crastes erhielt außerdem ein fünfjähriges Managementverbot.
Die französische Ermittlung folgte Berichten in der Financial Times 2019 über das Ausmaß der illiquiden Investitionen in Unternehmen mit Verbindungen zu Windhorst. Als sich die Vertrauenskrise unter den H2O-Kunden mit dem Ausbruch der Coronavirus-Pandemie verschärfte, fror die AMF einige Fonds ein, die 2020 einen Wert von 1,6 Mrd. Euro hatten und auf die Kunden seitdem nicht mehr zugreifen können.
Strittige Bewertungen
H2O wird die Entscheidung anfechten, wie die Firma mitteilte. Bei einer Anhörung im November hatte der AMF-Ausschuss H2O auch Ankauf- und Rückkauf-Operationen vorgeworfen, die nach der Veröffentlichung des FT-Artikels durchgeführt wurden. Dabei ging es insbesondere um Bewertungsfragen in Bezug auf Anleihen von Windhorsts Holdinggesellschaft Tennor Finance. Unabhängig von den Verfahren der AMF klagt auch eine Investorengruppe namens „Collectif Porteurs H2O“ in Frankreich auf Entschädigungen für die Verluste der Anleger. Die britische Financial Conduct Authority ermittelt ebenfalls gegen H2O wegen des Verdachts auf Compliance-Verstöße.
Wertberichtigt Seite 2