Winkelzüge zum Auftakt im Oppenheim-Prozess

Staatsanwälte beziffern Schaden auf 144 Mill. Euro

Winkelzüge zum Auftakt im Oppenheim-Prozess

ak Köln – Am ersten Tag des Strafprozesses gegen die ehemalige Führungsriege des Bankhauses Sal. Oppenheim sowie den Immobilienunternehmer Josef Esch ist es zum Schaulaufen der Crème de la Crème der deutschen Strafverteidiger gekommen. Der Auftakt war geprägt von prozesstaktischen Spielchen. Immerhin verlasen die Oberstaatsanwälte Gunnar Greier und Torsten Elschenbroich die Anklageschrift. Bedenken ignoriertDetailliert listeten sie auf, wie die Angeklagten Matthias Graf von Krockow, Christopher Freiherr von Oppenheim, Friedrich Carl Janssen und Esch von 2003 an privat von drei Immobiliengeschäften zulasten der Bank profitiert hatten. Bedenken aus den hauseigenen Abteilungen habe die Bankspitze ignoriert. Den gesamten Vermögensschaden für das Institut bezifferten sie allein aus diesen Transaktionen auf 144 Mill. Euro. Der größte Teil mit 76,6 Mill. Euro entfällt dabei auf Immobilien in Frankfurt, in denen Sal. Oppenheim das in der Finanzmetropole angesiedelte Investment Banking unterbringen wollte.Die Anwälte der fünf Angeklagten – jeder hatte mindestens zwei Verteidiger an seiner Seite – beschäftigten sich zunächst mit den Formalien. Eschs Verteidiger Heiko Lesch brachte in einem gut eineinhalbstündigen Vortrag eine Besetzungsrüge vor, der sich die Anwälte der übrigen Prozessbeteiligten anschlossen. Darin wird die Zuständigkeit der 16. Strafkammer des Landgerichts Köln mit der Vorsitzenden Sabine Grobecker angezweifelt. Lesch beanstandete den Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts nach dem Rotationsprinzip als manipulationsanfällig. Er wies darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft nach Fertigstellung der Klage fast fünf Wochen für einen Versand an das Gericht gebraucht habe – und dann die Zuständigkeit für den Mammutprozess, für den 78 Verhandlungstage angesetzt sind, an die noch nicht ausgelastete, weil erst im Februar 2012 neu eingerichtete 16. Kammer gefallen war.Über die Besetzungsrüge wird nach Auskunft eines Gerichtssprechers die 16. Kammer selbst entscheiden. Allerdings würde das bei einer eventuellen Revision vom Bundesgerichtshof überprüft. Verfahren zusammenlegenDie Staatsanwaltschaft wiederum stellte einen Antrag auf Zusammenlegung von zwei Verfahren aus dem Oppenheim-Komplex. Anfang Februar hatte sie die Anklageschrift, bei der es um den Kredit der Tarnfirma ADG über 350 Mill. Euro für Madeleine Schickedanz ging, dem Landgericht zugestellt. Die Verfahren, in denen es beide Male um Untreue geht, sollen nach dem Willen der Staatsanwälte gekoppelt werden. Richterin Grobecker vertagte den Prozess. Nächster Verhandlungstermin ist am 7. März.—– Personen Seite 16