Kronzeuge Oliver Bellenhaus

„Wirecard war ein Krebsgeschwür“

Am dritten Verhandlungstag im Wirecard-Betrugsprozess hat der Kronzeuge der Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht München den Hauptangeklagten, Ex-CEO Markus Braun, schwer beschuldigt.

„Wirecard war ein Krebsgeschwür“

sck München

Am dritten Verhandlungstag vor dem Landgericht München I hat der mitangeklagte Kronzeuge Oliver Bellenhaus im Wirecard-Komplex in seinem umfassenden Geständnis der Tatvorwürfe zugleich den früheren Vorstandschef des Zahlungsabwicklers, Markus Braun, schwer belastet. „Dr. Braun war der Kern, nach dem sich alles ausgerichtet hat. Er war ein absolutistischer Vorstandsvorsitzender. Sein Hofstaat hatte ihm zu gehorchen“, las Bellenhaus aus seiner 96-seitigen schriftlichen Stellungnahme vor. Braun habe in seinem „Machtsystem“ großzügig Gelder verteilt, um die Protagonisten der Machenschaften im Konzern gefügig zu halten.

Der frühere Statthalter von Wirecard in Dubai fungiert für die Staatsanwaltschaft München als Kronzeuge. Wie Braun sitzt Bellenhaus ebenfalls seit Juli 2020 in Untersuchungshaft. Kurz zuvor brach seinerzeit das einstige Dax-Mitglied unter der Last hoher Finanzschulden nach einem aufgedeckten Bilanzloch von 1,9 Mrd. Euro zusammen.

Zeichen der Reue

Bellenhaus bezeichnete sich als verantwortlich für die mutmaßlichen kriminellen Bilanzbetrügereien bei Wirecard. Vor der 4. Wirtschaftsstrafkammer unter Vorsitz des Richters Markus Födisch zeigte er Reue. „Ich bereue zutiefst, einen immensen Schaden angerichtet zu haben. Ich bin erschrocken über mein eigenes Handeln. Ich blicke mit Scham auf diese Zeit zurück“, sagte er.

Bellenhaus bezeichnete sich als Teil des Systems. „Wirecard war meine Identität geworden. Auf anfangs kleine Lügen folgten immer größere. Die Sache war von Anfang an ein Schwindel. Der Betrug war eine Improvisation. Das war ein Widerspruch zwischen der Realität und der Wahrnehmung des Unternehmens in der Öffentlichkeit. Die Fiktion war zu unserer Identität geworden“, führte der ehemalige Konzernmanager aus.

Bellenhaus bezichtigte Ex-Vorstand Jan Marsalek und den frü­heren Finanzvorstand Burkhard Ley der Mittäterschaft. Beide seien Teil des Teams Braun gewesen. Marsa­lek befindet sich auf der Flucht. Er soll sich Medienberichten zufolge in Moskau versteckt halten. Ley verließ Ende 2017 nach einem langen ­Wirken als CFO das Unternehmen. Nach Marsalek wird mit internationalem Haftbefehl gefahndet. Ley gilt als Beschuldigter, ebenso sein Amtsnachfolger Alexander von Knoop.

Bellenhaus zufolge wurde Marsalek „gefährlich, wenn man seine Anweisungen nicht befolgte“. Ley habe „einen Sinn für Seriosität“ gehabt. Dieser habe es verstanden, seine „Intentionen“ zu „verschleiern“, berichtete der Mitangeklagte.

Er, so Bellenhaus, und Stephan von Erffa, der ehemalige Konzern-Chefbuchhalter, hätten „ein System des organisierten Betrugs“ geschaffen, um seinerzeit den Abschlussprüfer EY zu täuschen. Das galt auch für das Drittpartnergeschäft. Einer ­Sonderprüfung von KPMG im Frühjahr 2020 zufolge bestanden diese Aktivitäten nur auf dem Papier.

„Wirecard war ein Krebsgeschwür. Wir haben es kommen sehen. Wir haben uns selbst getäuscht. 2017 lag der point of no return schon weit hinter uns“, so Bellenhaus. Bei der kritischen Be­richterstattung über Wirecard sei es „stets Brauns Taktik“ gewesen, „falsche Fährten zu legen“. Der Ex-CEO haben „Legenden“ ge­bildet und „Verschwörungstheorien“ entwickelt. „Dr. Braun gibt sich als Opfer. Er verweist die Schuld auf andere.“ Dabei habe es ein „System des organisierten Betrugs“ gegeben.

Kurz vor der Stellungnahme von Bellenhaus attackierte Brauns Verteidiger, Alfred Dierlamm, abermals die Staatsanwaltschaft. Letztere habe bei ihren Ermittlungen Versäumnisse begangen und Unter­suchungs­akten der Verteidigung zur zögerlich zur Verfügung gestellt. Dierlamm bekräftig seine Forderung, das Hauptverfahren auszusetzen (vgl. BZ vom 13. Dezember). Der Vor­sitzende Richter deutete an, diesem nicht Folge zu leisten: „Ich sehe das anders als Herr Dierlamm.“ Brauns Rechtsbeistand beschuldigte zuvor Bellenhaus und Erffa der Haupttäterschaft. Die Staatsanwaltschaft wirft den drei Angeklagten u. a. „gewerbsmäßigen Bandenbetrug“ vor.

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