IM GESPRÄCH: MATHIAS PAPENFUSS, CLEARSTREAM

Zentralverwahrer ächzen unter neuen Regeln

Ausgestaltung der Central Securities Depository Regulation sorgt für Irritationen - Vorgaben überschneiden sich mit Target2-Securities

Zentralverwahrer ächzen unter neuen Regeln

Brüssel ist mit den großen Finanzmarktgesetzen durch. Nun sind die kleinen Reformen dran, unter anderem die Richtlinie für Zentralverwahrer. Die sei noch nicht ausgereift, sagt Clearstream-Vorstand Mathias Papenfuß.Von Grit Beecken, FrankfurtZentralverwahrer und andere Marktteilnehmer kämpfen mit der Brüsseler Central Securities Depository Regulation (CSDR), die Unternehmen wie Clearstream und Euroclear enger als bislang an die Kandare nehmen soll. Das Regelwerk wird derzeit von der European Securities and Markets Authority (ESMA) ausgestaltet, und die Finanzbranche kämpft sich im laufenden Konsultationsverfahren durch etliche Seiten Papier. “Der hohe Detaillierungsgrad des Konsultationspapiers hat uns überrascht. Der war aus den vorangegangenen Unterlagen nicht absehbar”, sagt Mathias Papenfuß, Chief Operating Officer bei Clearstream, im Gespräch mit der Börsen-Zeitung.Die CSDR schafft neue Regeln für die Wertpapierabwicklung, welche über die Zentralverwahrer hinaus auch andere Marktteilnehmer betreffen – etwa das sogenannte Settlement Discipline Regime, bei dem es um den Umgang mit Lieferverzügen geht. Derzeit gelten in Europa ganz unterschiedliche Regeln, wenn ein Geschäftspartner ein verkauftes Wertpapier nicht an seinen Kontrahenten liefert. Künftig sollen einheitliche Sanktionen verhängt werden, die entweder eine Strafzahlung beinhalten oder eine Zwangseindeckung durch die Zentralverwahrer oder eine Bank, welche dann anstelle des säumigen Handelspartners liefern sollen.Bei außerbörslich gehandelten Geschäften soll der Zentralverwahrer die Zwangseindeckung übernehmen. Das sieht Papenfuß besonders kritisch: “Bislang sind wir in Handelsaktivitäten nicht involviert – und ich bin mir nicht sicher, ob das dem ursprünglichen Ziel, die Zentralverwahrer sicherer zu machen, wirklich zuträglich wäre.” Schließlich könnte dies dazu führen, dass Clearstream beispielsweise eine Unternehmensanleihe beschaffen müsste, die besonders illiquide ist. Das Kursrisiko könnte daher beträchtlich sein, und in diesem Fall würden Risiken bei einem Infrastrukturanbieter entstehen, die eigentlich möglichst gefahrenfrei agieren sollen. So lautete zumindest der ursprüngliche Plan des Gesetzgebers bei der CSDR.Über die Erfüllungsdisziplin hinaus will die ESMA die Quote der reibungslos abgewickelten Wertpapiergeschäfte hochschrauben. “Deutschland ist von den angestrebten 99,5 % nicht sehr weit entfernt”, sagt Papenfuß. “Aber die letzten Prozentpunkte sind immer am schwierigsten zu erreichen.” In anderen europäischen Ländern liegt die Quote deutlich unter dem ESMA-Zielwert.Ein weiterer Bestandteil der CSDR ist die Pflicht der Marktteilnehmer, die Aufsichtsbehörden mit Informationen über die getätigten Geschäfte zu versorgen. Das klingt trivial, zieht Papenfuß zufolge aber einen lange Liste technischer Folgen nach sich, für die erst einmal Vorbereitungen getroffen werden müssen.Der Clearstream-Vorstand hält es – wie viele andere Marktteilnehmer auch – für problematisch, dass die CSDR vor dem Start der einheitlichen europäischen Wertpapierabwicklungsplattform Target2-Securities (T2S) startet, weil es an etlichen Stellen Überschneidungen gibt – zum Beispiel bei der Erfüllungsdisziplin. Schließlich wird auch eine einheitliche Abwicklungsplattform, die von der Europäischen Zentralbank (EZB) betrieben wird, Regeln bei Lieferverzug beinhalten, die dann ohnehin in ganz Europa gelten. “Wir hoffen, dass die EZB über T2S eine Lösung für alle Marktteilnehmer bereitstellen kann und die Regeln erst anschließend in Kraft treten”, sagt Papenfuß. Entsprechende Gespräche zwischen der Zentralbank und Marktteilnehmern laufen derzeit.Die Zentralbank sei bemüht, eine solche Lösung zu schaffen, heißt es. Allerdings waren der EZB bislang die Hände gebunden, weil sie auf die Vorschläge der ESMA zur Ausgestaltung der CSDR warten musste, die erst im Dezember veröffentlicht wurden. Noch offen ist, ob die Notenbanker der ESMA bis zum Ende der Konsultationsfrist am 19. Februar eine Lösung präsentieren können.