Züricher Gericht befasst sich mit DDR-Millionen
dz Zürich – Die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) hat die Bank Julius Bär wie erwartet beim Bezirksgericht Zürich auf Rückerstattung von 110 Mill. sfr zuzüglich aufgelaufener Zinsen verklagt. Die Forderung ist bereits 20 Jahre alt und geht auf die Zeit um den Zusammenbruch der DDR zurück. Die BvS, die frühere Treuhandanstalt, macht geltend, dass die einstige Bank Cantrade, die seit 2005 zur Bär-Gruppe gehört, zwischen 1989 und 1992 Zahlungen vom Konto einer durch ehemalige DDR-Beamte gegründeten Außenhandelsfirma zugelassen habe.Eine Schlüsselrolle spielte die Wienerin Rudolfine Steindling, die 2012 in Israel verstorben ist. Die “rote Fini” hatte in den sechziger Jahren die treuhänderische Verwaltung von Auslandsvermögen der DDR unter sich. Dafür wurde eigens eine Firma namens Novum geschaffen, an der Steindling selbst Gesellschafterin war. Nach dem Fall der DDR wurde Novum in einem mehrjährigen Gerichtsverfahren als Tarnfirma der SED entlarvt. Damit erhielt Deutschland offiziell Anspruch auf die staatlichen Novum-Gelder. Doch Steindling hatte das Geld bereits auf Konten in der Schweiz platziert – einen Teil bei der Bank Austria (Schweiz), einen anderen Teil offenbar bei der Bank Cantrade, die zum damaligen Zeitpunkt zur UBS-Gruppe gehörte.2013 wurde die Bank Austria von einem Schweizer Gericht zu Schadenersatz an Deutschland in Höhe von 128 Mill. Euro verdonnert. Die Bank Julius Bär bestreitet die Forderung, lässt in der Pressemitteilung aber durchblicken, dass sie deren Eingang vorsorglich schon mal bei der ehemaligen Cantrade-Eigentümerin UBS angezeigt habe. Die Novum-Millionen liegen längst nicht mehr auf ihren Konten. Steindling soll das Geld noch in den neunziger Jahren in Banktresors versteckt haben, von wo es spurlos verschwand.