Regulierung

Zwölf Mitarbeiter ächzen unter stetig steigender Melde- und Berichtslast

Die Chefin des Kieler Rückversicherungsvereins, Monika Köstlin, fordert eine einheitliche Definition kleiner und mittelgroßer Versicherer über alle unterschiedlichen Regulierungen. Nur so könnten Versicherer mit wenigen Mitarbeitern das Melde- und Berichtswesen stemmen.

Zwölf Mitarbeiter ächzen unter stetig steigender Melde- und Berichtslast

Zwölf Mitarbeiter ächzen unter stetig steigender Melde- und Berichtslast

Chefin des Kieler Rückversicherungsvereins fordert einheitliche Definition kleiner Unternehmen zur Eindämmung der Regulierung

Von Thomas List, Frankfurt

Harmonisierung von EU- und nationalen Regeln fordert Monika Köstlin, CEO Kieler Rück und Geschäftsführendes Vorstandsmitglied Verband der Ver-
sicherungsvereine auf Gegenseitigkeit.

Frau Köstlin, können Sie sagen, wie die zunehmende Regulierung der vergangenen Jahre Ihr Unternehmen, die Kieler Rück, und die Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit insgesamt belastet hat?

Unserem Verband sind 145 Unternehmen sehr unterschiedlicher Größe angeschlossen. Das geht von 8.000 Euro jährliche Beitragseinnahmen bis fast 700 Mill. Euro. Aber auch 700 Mill. Euro sind aus Marktsicht wenig. Aber auch die haben mit den Marktregularien zu kämpfen.

Wie sieht es bei der Kieler Rück aus?

Wir werden in diesem Jahr etwa 75 Mill. Beiträge einnehmen und haben zwölf Beschäftigte, von denen aber nur ein Teil Vollzeit bei uns arbeiten. Erstversicherer, die in unserem Verband Mitglied sind, haben bei vergleichbaren Beitragseinnahmen um die 100 Mitarbeiter.

Können Sie die Belastungen durch die Regulierung quantifizieren?

Seit der Vorbereitung auf das Solvency-II-Regime – damit haben wir 2014 begonnen, 2016 ist es dann in Kraft getreten – haben wir bei der Kieler Rück zwei Mitarbeiter eingestellt, die sich im Wesentlichen um diese Regulierungsanforderungen kümmern. Außerdem haben wir die Versicherungsmathematik und die interne Revision outgesourct, da wir diese Funktionen inhouse nicht voll auslasten könnten. Das alles verursacht erhebliche Kosten.

Was kommt denn noch zukünftig als Belastungen auf Sie zu?

Das sind insbesondere die Themen Nachhaltigkeit und IT. Die VAIT, die Versicherungsaufsichtlichen Anforderungen an die IT, haben wir zwar schon implementiert. Jetzt kommt Dora zur digitalen operationalen Resilienz. Das verursacht bei uns einen massiven Aufwand, auch kostenseitig. Beide Themen können nur wenige Unternehmen selbst stemmen. Das heißt, man braucht Berater. Gerade kleine Häuser haben eben keine IT-Abteilung mit Experten, die Dora als Projekt umsetzen können.

Welche Vorschläge aus dem Positionspapier des GDV würden Ihnen denn am meisten helfen?

Es sollte überlegt werden, wo sich konsequent entschlacken lässt. Einige Regelungen sehen proportionale Lösungen vor. Aber das ist so undurchsichtig, dass die Unternehmen nicht wissen, was für sie gilt. Das betrifft primär die sektorübergreifenden Regelungen wie in der Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Gibt es weitere Punkte?

Ja, die Harmonisierung zwischen europäischen und nationalstaatlichen Regelungen. Doppel-Reportings müssen abgebaut werden. Häufig bleiben nationalstaatliche Regelungen bestehen, obwohl sie über die europäischen eigentlich überflüssig geworden sind. Da müsste entschlackt werden.

Wie sieht’s beim Thema kleine und mittelgroße Versicherer aus?

Das gibt es teilweise wie jetzt beim Solvency-II-Review, wo kleine, nichtkomplexe Unternehmen SNCU als Kategorie eingeführt wurden. Aber hier im Rahmen des Solvency-II-Review die Schwelle von 5 auf 15 Mill. Euro Beitragseinnahmen anzuheben, reicht bei weitem nicht aus. Denn von dieser Anhebung profitieren in Deutschland nur zwei Versicherer. Unter die automatischen Erleichterungen für SNCU fallen in Deutschland vielleicht 15 Versicherer. Das ist sicherlich kein großer Wurf.

Und das Thema Nachhaltigkeit?

Wenn zwei von drei Kriterien erfüllt sind, unterliegt ein Unternehmen der CSRD-Berichterstattung. Wir als Kieler Rück reißen die Kriterien Bilanzsumme und Umsatz, haben aber nur zwölf Mitarbeiter, davon nicht alle in Vollzeit – also nicht annähernd die 250 Mitarbeiter des dritten Kriteriums. Diese Kriterien aus der Realwirtschaft sind für die Finanzwirtschaft vollkommen unpassend. Es sollte eine passgenaue, transparente Definition von Größenklassen für alle Regelungen geben, über die konkrete Erleichterungen gebündelt werden. Bisher hat jede Regelung dafür ihre eigenen Bestimmungen.

Die Fragen stellte Thomas List.

BZ+
Jetzt weiterlesen mit BZ+
4 Wochen für nur 1 € testen
Zugang zu allen Premium-Artikeln
Flexible Laufzeit, monatlich kündbar.