Sorgfaltspflichten

Bundestag beschließt Lieferketten­gesetz

Das Lieferkettengesetz ist beschlossene Sache. Der Bundestag stimmte am Freitagvormittag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD und der Grünen trotz anhaltender, massiver Kritik aus Teilen der Wirtschaft für das umstrittene...

Bundestag beschließt Lieferketten­gesetz

Das Lieferkettengesetz ist beschlossene Sache. Der Bundestag stimmte am Freitagvormittag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD und der Grünen trotz anhaltender, massiver Kritik aus Teilen der Wirtschaft für das umstrittene Vorhaben, das Unternehmen zur stärkeren Beachtung von Menschenrechten bei Geschäften mit Zulieferern im Ausland verpflichtet. Bei Verstößen gegen die sogenannten Sorgfaltspflichten drohen größeren Unternehmen ab 2023 Bußgelder und der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen.

Bis zum letzten Tag verhandelten Union und SPD über Änderungen an dem Gesetz. Für Erleichterung im Markt sorgte eine Klarstellung, wonach Unternehmen keine zusätzlichen Risiken zivilrechtlicher Haftung zu befürchten haben. Menschenrechtsorganisationen und Gewerkschaften können im Namen und Auftrag Betroffener aus dem Ausland vor hiesigen Gerichten klagen. Kritiker sehen darin die Gefahr von Schadenersatzklagen durch die Hintertür. Zudem nahmen Union und SPD ausländische Unternehmen mit Sitz in Deutschland in das Gesetz auf.

Trotz der Nachbesserungen trifft das Lieferkettengesetz nach wie vor auf massive Vorbehalte zahlreicher Wirtschaftsverbände. Der entwicklungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Sascha Raabe widersprach im Interview mit der Börsen-Zeitung der Auffassung, die große Koalition lege es auf den Rückzug von Unternehmen aus Schwellen- und Entwicklungsländern an. Raabe sagte aber auch: „Das Gesetz ist wesentlich weitgehender und durchsetzungsstärker, als einige glauben.“ Mehr dazu lesen Sie auf www.boersen-zeitung.de und am Samstag in der Börsen-Zeitung.

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