CEO-Gehälter

Aktionärsschützer monieren mangelnde Vergütungstransparenz

Die Aktionärsvereinigung DSW verlangt mehr Vergleichbarkeit in der Darstellung der Managergehälter in Vergütungsberichten. Eine Rückkehr zu den früheren Kodex-Tabellen sei angeraten.

Aktionärsschützer monieren mangelnde Vergütungstransparenz

DSW moniert mangelnde
Vergütungstransparenz

Aktionärsschützer fordern Mustertabellen für CEO-Gehälter

swa Frankfurt

Die Vergütungsberichte der Unternehmen werden immer ausführlicher, doch Vergleichbarkeit ist damit nicht zwangsläufig hergestellt. Aus Sicht der Aktionärsvereinigung DSW mangelt es an einer Standardisierung in der Offenlegung der Vorstandsgehälter. „Dies liegt vor allem an der Abschaffung der Kodex-Tabellen und gesetzlichen Änderungen, die den Unternehmen sehr viel Freiheit bei der Darstellung gewähren“, kritisiert DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler im Pressegespräch.

Die Angaben in den Vergütungsberichten unterscheiden sich zum Beispiel darin, ob Unternehmen kurzfristige Gehaltsbestandteile im Jahr der Auszahlung − oft erst nach der Hauptversammlung − oder im Jahr der Zielerreichung in den Tabellen ausweisen.

Im Kleingedruckten

Verbesserungsbedarf sieht die DSW auch in der Darstellung, inwieweit Vorstandsmitglieder ihre individuell gesetzten Ziele erreicht haben. Dies sei nicht bei allen Dax-Unternehmen zu erkennen, sagt Tüngler.

Intransparent seien oft auch die an ausscheidende Manager geleisteten Zahlungen. Abfindungspakete werden nach Einschätzung der DSW in den seltensten Fällen eindeutig genannt und oft nur in Fußnoten dargestellt. Die Aktionärsvereinigung fordere daher von den Unternehmen „eine deutlich erhöhte Transparenz über die Details solcher Vereinbarungen und die Aufschlüsselung in die Elemente: Abfindung, Restzahlung des Vertrags, Umfang der einzelnen Zahlungen“.

Bewährte Kodex-Tabellen

DSW-Vergütungsexpertin Christiane Hölz weist darauf hin, dass es mit Blick auf die Vergütungstransparenz in anderen Ländern besser aussieht. So müssten US-amerikanische Unternehmen beispielsweise anhand von standardisierten Tabellen der US-Börsenaufsicht SEC die Entlohnung ihrer Board-Mitglieder offenlegen. „Viel Spielraum für Auslegungen bleibt den Unternehmen hier nicht“, sagt Hölz.

Ähnlich sieht es laut DSW in Frankreich aus, wo es zwar keine regulatorischen Vorgaben gebe, aber die im Börsenindex CAC 40 geführten Gesellschaften standardisierte Tabellen des dortigen Corporate Governance Kodex für die Darstellung nutzen.

Hölz plädiert dafür, in Deutschland zu den über viele Jahre etablierten Kodex-Tabellen zurückzukehren − manche Unternehmen wenden sie freiwillig an und veröffentlichen die im Geschäftsjahr tatsächlich zugeflossenen Gehälter, einschließlich der realisierten Erlöse aus Aktienoptionen. Es sei an der Zeit, diese Tabellen wieder einzuführen, „um die Transparenz für die Investoren zu erhöhen“.

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