BaFin stellt bei Tests Defizite in der Anlageberatung fest
BaFin stellt bei Tests Defizite in der Anlageberatung fest
Gesetzliche Pflichtdokumente nicht immer ausgehändigt – Nachhaltigkeitswünsche der Kunden dagegen gut berücksichtigt
sto Frankfurt
Die Finanzaufsicht BaFin hat durch verdeckte Testkäufe zum zweiten Mal das Prozedere der Anlageberatung bei deutschen Banken und Sparkassen überprüft und dabei teils „erhebliche Defizite“ festgestellt. Wie einem Beitrag im aktuellen BaFin-Journal zu entnehmen ist, waren im Vergleich zum vorherigen Testlauf zwei Jahre zuvor häufiger Unzulänglichkeiten bei den gesetzlich vorgeschriebenen Informationsunterlagen aufgetreten. Seltener als 2021 seien die vorgeschriebenen Geeignetheitserklärungen und Ex-ante-Kosteninformationen ausgereicht worden, heißt es in dem Artikel. Nach dem Pilottest vom Juni 2021 war dieses Mal die Anlageberatung von 16 Instituten in ganz Deutschland auf Herz und Nieren getestet worden.
Schlechteres Ergebnis
Insgesamt gab es 100 Testkäufe. In 40% der Fälle händigten die Banken keine Geeignetheitserklärung und in 67% keine Ex-ante-Kosteninformation aus, obwohl beide gesetzlich vorgeschrieben sind. Bei der Pilot-Aktion im Sommer 2021 war dies nur bei 22% beziehungsweise 19% der Fall gewesen.
Dies sei aber „kein zwingendes Indiz dafür, dass es bei diesem Thema branchenweit gravierende Missstände gibt“, so Christian Bock, Leiter der Abteilung Verbraucherschutz und zugleich Verbraucherschutzbeauftragter der BaFin. Im Rahmen der Überprüfung hatte sich die BaFin auch an einer Untersuchung der europäischen Wertpapieraufsicht ESMA zu Kosten und Gebühren der Beratung beteiligt.
Die BaFin weist in dem Beitrag explizit darauf hin, dass bei dieser Mystery-Shopping-Aktion in keinem Fall eine Order erteilt worden sei. „Wir können also nicht völlig ausschließen, dass die fehlenden Pflichtinformationen noch ausgehändigt worden wären, wenn das Beratungsgespräch mit einem Orderabschluss beendet worden wäre“, betont Bock.
Der europäischen Finanzmarktrichtlinie Mifid II sowie den Vorgaben des deutschen Wertpapierhandelsgesetzes WpHG zufolge müssen Privatkunden im Anschluss an eine Anlageberatung eine Geeignetheitserklärung bekommen sowie rechtzeitig vor Ordererteilung eine Ex-ante-Kosteninformation. In der Geeignetheitserklärung müssen die Banken schriftlich ihre Anlageempfehlungen mit Blick auf den jeweiligen Kunden begründen. Mit den Mängeln in der Anlageberatung durch die BaFin konfrontiert, hätten die Institute eine Anpassung der Prozesse zugesagt und auch, alle Berater aufzufordern, die vorgeschriebenen Dokumente stets auszuhändigen. Die Aufseher wollen die Umsetzung der Maßnahmen überwachen.
Lobende Worte fand Bock dagegen dafür, inwieweit bei der Anlageberatung die Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden Berücksichtigung finden. Dies ist seit August 2022 Pflicht. 87% der Testkäufer seien hierzu befragt worden, und die überwiegende Zahl der ausgesprochenen Empfehlungen habe den Präferenzen entsprochen. „Perfekt ist das Ergebnis aber auch hier noch nicht“, so der BaFin-Verbraucherschutzbeauftragte. Grundsätzlich hielt er fest: „Mystery Shopping ist für uns mittlerweile ein probates Aufsichtsinstrument.“ Weitere Testrunden werden daher folgen.