Bei der Emissionsreduktion kommen Unternehmen nur wenig voran
Bei der CO2-Reduktion kommen Unternehmen nur wenig voran
BDO und Kirchhoff analysieren Nachhaltigkeitsberichte
hek Frankfurt
Die führenden börsennotierten Unternehmen aus dem deutschsprachigen Raum haben ihren CO2-Ausstoß im vergangenen Jahr um lediglich 1% reduziert. Das reiche nicht aus, um den Anforderungen des 1,5-Grad-Ziels der Vereinten Nationen gerecht zu werden, monieren die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO und der Kommunikationsberater Kirchhoff in einer Studie.
Die Autoren haben die Nachhaltigkeitsberichte der in den Dax-Auswahlindizes, im Schweizer SMI oder im österreichischen ATX vertretenen 200 Unternehmen analysiert. Lediglich die Gesellschaften, die sich wissenschaftlich validierte Reduktionsziele im Sinne der Science Based Targets Initiative (SBTi) gegeben haben, hätten eine adäquate Emissionsminderung erreicht. Sie hätten 2022 ihre Emissionen aus der eigenen Geschäftstätigkeit und aus zugekaufter Energie um mehr als 9% gesenkt.
SDax noch weniger vorbereitet
In gut drei Viertel der Nachhaltigkeitsberichte wird der Studie zufolge eine detaillierte Klimabilanz für 2022 veröffentlicht. Ähnlich viele der analysierten Unternehmen hätten ihre nichtfinanzielle Erklärung extern prüfen lassen. Vor allem größere Konzerne gehen diesen Schritt, während im Kleinwerteindex SDax die Prüfdichte mit 58% der Unternehmen außerhalb des Finanzsektors vergleichsweise niedrig ist. Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird die externe Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte verpflichtend. Die neuen Regelungen gelten für Geschäftsjahre beginnend ab 1. Januar 2024 zunächst für einen eingeschränkten Kreis von Unternehmen, der sukzessive erweitert wird. Auf die Anforderungen der CSRD seien SDax-Firmen bislang am wenigsten vorbereitet, heißt es.
Vor dem Hintergrund des neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes hat die Mehrzahl der Unternehmen der Analyse zufolge einen Verhaltenskodex für ihre Lieferanten umgesetzt und die Verantwortung für das Thema Menschenrechte auf Managementebene verankert. Die Zahl der etablierten Hinweisgebersysteme steige. ESG-Kriterien hätten drei von vier Unternehmen in die variable Vorstandsvergütung integriert.