Nachhaltigkeitsrisiken bei Versicheren

EIOPA empfiehlt zusätzliche Kapitalanforderungen bei Öl- und Kohleinvestments

EIOPA empfiehlt höhere Kapitalanforderungen für fossile Investments zur Risikominderung gemäß Solvency-II-Bericht.

EIOPA empfiehlt zusätzliche Kapitalanforderungen bei Öl- und Kohleinvestments

EIOPA empfiehlt mehr Kapital bei Öl- und Kohleinvestments

wbr Frankfurt

Solvency-II-Abschlussbericht zu Nachhaltigkeitsrisiken

Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen (EIOPA) hat am Donnerstag ihren Abschlussbericht zu Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen von Solvency II veröffentlicht. EIOPA empfiehlt eine Erhöhung der Kapitalanforderungen für fossile Vermögenswerte in den Bilanzen der Versicherer, um Risiken angesichts der Transformation besser zu berücksichtigen. Diese Empfehlung erfolgt auf Grundlage eines Mandats der Europäischen Kommission, die EIOPA beauftragt hat, die Aufsicht über ESG-Vermögenswerte zu prüfen.

17 Prozent mehr bei Aktien

Der Bericht analysiert die Risiken von etwa Öl- und Kohleinvestments. Die Analyse zeigt, dass Aktien und Anleihen aus fossilen Branchen ein deutliches Risiko aufweisen als andere Anlagen. Daher empfiehlt EIOPA für solche Aktien eine zusätzliche Kapitalanforderung von bis zu 17%. Für Anleihen aus dem fossilen Bereich schlägt die Aufsicht eine Kapitalbelastung von bis zu 40% vor. Diese Zuschläge sollen sicherstellen, dass Versicherer über ausreichende Rücklagen verfügen, um potenzielle Verluste durch derartige Investitionen abzufangen.

Zusätzlich prüfte EIOPA, ob klimabezogene Anpassungsmaßnahmen, die Versicherungsnehmer direkt ergreifen können (z. B. Hochwasserschutz), die Versicherungsrisiken in der Sachversicherung mindern könnten. Erste Erkenntnisse deuten auf eine potenzielle Risikominderung hin, doch soll die Analyse mit verbesserten Daten wiederholt werden.

Auch soziale Risiken wurden im Bericht behandelt. EIOPA hebt hervor, dass Nachhaltigkeitsrisiken, einschließlich sozialer Aspekte, im Versicherungswesen Beachtung finden sollten. Da jedoch derzeit ausreichende Daten und Risikomodelle für eine spezifische Behandlung sozialer Themen fehlen, wird vorerst keine aufsichtsrechtliche Maßnahme vorgeschlagen.

Die EU-Kommission wird den Bericht prüfen und über zusätzliche Kapitalanforderungen entscheiden.