Sorgfaltspflichten

EU einigt sich über Bürokratie-Aufreger

Rat und EU-Parlament haben sich auf eine Verschiebung der Verordnung über entwaldungsfreie Liederketten verständigt. Zudem sagt die EU-Kommission einige Überprüfungen zu.

EU einigt sich über Bürokratie-Aufreger

EU einigt sich über bürokratischen Aufreger Entwaldung

fed Brüssel

Die beiden Gesetzgeber Europas, das EU-Parlament und der Ministerrat, haben sich auf einen Kompromiss bei einer EU-Regulierung verständigt, die zuletzt zum europapolitischen Aufregerthema avanciert ist, nämlich der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten. In der hitzigen Debatte gilt sie vielen mittlerweile als Lackmustest dafür, wie ernst es die Europäische Union und deren Mitgliedstaaten mit dem Abbau bürokratischer Lasten nehmen.

Die Verordnung führt Sorgfalts- und Dokumentationspflichten für Unternehmen ein, sofern sie Erzeugnisse in der EU vertreiben, die mit der Schädigung des Waldes, etwa durch Brandrodung, in Verbindung gebracht werden. Die Vorgabe bezieht sich also nicht nur auf den Verkauf von Holzprodukten, sondern auch auf Rindfleisch oder Soja.

Nun wurde beschlossen, dass die EU-Verordnung erst ein Jahr später als geplant, also Anfang 2026 angewendet werden soll. Zudem hat die EU-Kommission zugesagt, einige Punkte zu prüfen, mit denen die Anwendung vereinfacht werden könnte. Insbesondere zählt dazu die Option, für Länder wie Deutschland, in denen es kein Risiko von Brandrodung gibt, eine spezielle Kategorie einzuführen. Die Konservativen beklagen, speziell die Bundesregierung habe einer sinnvollen, weil noch deutlich vereinfachten Anwendung im Wege gestanden. Die Sozialdemokraten werfen wiederum den Christdemokraten vor, dass sie das Gesetz entkernen wollen.

Neu: ESG PRO
Jetzt weiterlesen mit ESG PRO
Alle Artikel zu ESG-Themen in der Börsen-Zeitung
1 Monat für nur 1 € testen
Danach im günstigen Einführungsangebot:
6 Monate für nur 34,90 €