EU-Kommission verabschiedet Standards für ESG-Reporting
EU-Kommission billigt Standards
für ESG-Reporting
swa Frankfurt
Die Europäische Kommission hat die finale Fassung der Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung gebilligt. Damit sind für alle Mitgliedsstaaten einheitliche Regeln zur Offenlegung von Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten festgelegt worden. Der sogenannte “delegierte Rechtsakt” zu den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) wird nun EU-Parlament und Rat vorgelegt. Sie können das Regelwerk als Ganzes ablehnen, die Standards aber nicht mehr ändern.
Die EU-Kommission hat den betroffenen Unternehmen auf den letzten Metern der Regulierung einige Erleichterungen im ESG-Reporting gewährt gegenüber dem von der Arbeitsgruppe Efrag entwickelten Entwurf. Im Finanzsektor war kritisiert worden, dass dieses Entgegenkommen die Offenlegungspflichten aus anderer EU-Regulierung beeinträchtigt – die Anforderungen der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR), der Benchmark Regulation (BMR) oder der Capital Requirements Regulation (CRR). Die EU-Kommission hat nun die Unternehmen verpflichtet, sich explizit dazu zu äußern, weshalb sie einer in SFDR, CRR oder BMR verlangten Offenlegung nicht nachkommen, weil sie diese Datenpunkte für unwesentlich halten. Die Unternehmen müssen eine Übersicht geben, welche in der Finanzmarktregulierung verlangten Informationen sie im ESG-Reporting wegen Unwesentlichkeit aussparen.