EU-Parlament besiegelt Green-Bond-Standard

Europas Regelwerk für grüne Anleihen steht. Es soll zum "Goldstandard" taugen – auch wenn es für Emittenten freiwillig ist.

EU-Parlament besiegelt Green-Bond-Standard

EU-Parlament besiegelt Green-Bond-Standard

Freiwilliges Siegel für grüne Anleihen startet in einem Jahr

rec Brüssel

Die Europäische Union bekommt ihr eigenes Gütesiegel für grüne Anleihen. Das Europaparlament hat den Green-Bond-Standard besiegelt. Gegen Ende des nächsten Jahres kann das Regelwerk in Kraft treten. Es ist mit der Taxonomie verknüpft, dem umstrittenen und noch unvollständigen Klassifikationssystem für grüne Finanzinstrumente.

Beschlossen ist, dass der Green-Bond-Standard freiwillig ist. Dieser Umstand sorgt aus unterschiedlichen Ecken der Finanzbranche für Lob. Es gibt bereits konkurrierende, ähnliche Regelwerke: Allen voran sind hier die Green Bond Principles (GBP) des internationalen Kapitalmarktverbands ICMA zu nennen.

Grüne unzufrieden

Die Ansprüche der Grünen erfüllt das Verhandlungsergebnis wegen der Freiwilligkeit hingegen nicht. Deshalb könnten andere Anleihen als "grün" vermarktet werden, ohne die Bestimmungen der Verordnung zu erfüllen, heißt es aus ihren Reihen. Gleichzeitig sei die Forderung des Parlaments, aus Gründen der Vergleichbarkeit Transparenzanforderungen für den gesamten Markt für grüne Anleihen vorzuschreiben, nur teilweise erfüllt.

Dem SPD-Europaabgeordneten Joachim Schuster genügen die vereinbarten Transparenzauflagen und Kontrollen für Herausgeber grüner Anleihen hingegen. Green Bonds würden "damit zum Goldstandard für Unternehmen und Behörden und setzen Greenwashing ein Ende". Der CSU-Parlamentarier Markus Ferber begrüßt, dass sich Pragmatismus durchgesetzt habe, um "den jungen Markt für nachhaltige Anleihen" nicht im Keim zu ersticken.

Jochen Seitz von der Kanzlei Hogan Lovells hebt hervor, dass für gewisse Flexibilität gesorgt sei. Unter gewissen Bedingungen könnten Emittenten "bis zu 15% der Erlöse für Wirtschaftstätigkeiten verwenden (...), die nicht den technischen Bewertungskriterien der Taxonomie-Verordnung entsprechen müssen". Seitz gefällt zudem der siebenjährige Bestandsschutz für Erlöse: Falls es nachträglich Änderungen an der Taxonomie-Verordnung gibt, behalten Green Bonds in dieser Übergangsphase trotzdem ihr EU-Siegel.

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