Investoren fordern ein Rahmenwerk für soziale Investitionen
Investoren fordern ein Rahmenwerk für soziale Investitionen
23 Organisationen wenden sich an EU-Kommission – Kapital für Gesundheit, Bildung und Wohnungsbau steht bereit
wbr Frankfurt
Soziale Infrastruktur wie Gesundheitsversorgung, Bildung und sozialer Wohnungsbau benötigen dringend Kapital für Investitionen. Daher haben 23 europäische Organisationen, darunter öffentliche Banken und Nachhaltigkeitsbanken, die EU-Kommission aufgefordert, ein Rahmenwerk für soziale Investitionen zu entwickeln.
Mit der geplanten Überarbeitung der Offenlegungsverordnung (SFDR) böte sich die Möglichkeit, diese Aspekte in die EU-Gesetzgebung zu integrieren und nachhaltigen Investoren eine klare Orientierung für soziale Investitionen zu geben. Zu den Unterzeichnern zählen unter anderem die GLS Bank, die Triodos Bank, Metzler Asset Management, der Verband öffentlicher Banken (VÖB) sowie der Arbeitskreis Kirchlicher Investoren (AKI).
Lücke im Rahmenwerk
Der Vorschlag zielt darauf ab, eine Lücke im bestehenden Rahmenwerk für ESG-Investments zu schließen. Während Investitionen im Umweltbereich („E“) bereits weitgehend definiert sind, fehlt eine vergleichbare Definition für soziale Projekte („S“). Die 23 Institutionen setzen sich daher für ein „Rahmenwerk für Soziale Investitionen“ ein, das auf freiwilliger Basis angewendet werden soll. Dieses Framework könnte auf bereits bewährten Systemen wie den Social Bond Principles und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte aufbauen.
Gewaltiger Investitionsbedarf
Die Unterzeichner weisen darauf hin, dass europaweit ein Investitionsbedarf von 1,5 Bill. Euro bestehe, um die soziale Infrastruktur zu verbessern. Angesichts des Klimawandels und des Übergangs zu einer klimafreundlichen Wirtschaft sei es von entscheidender Bedeutung, Investitionen in soziale Bereiche wie zum Beispiel Pflege und Bildung zu fördern. Der bestehende regulatorische Rahmen für nachhaltige Finanzen bietet bisher keine ausreichende Unterstützung für diese Art von Investitionen. „Es ist unverständlich, warum die Kommission dieses Instrument für grüne Investitionen nutzt, aber nicht für soziale Investitionen, obwohl der Investitionsbedarf dort ebenso hoch ist“, sagt Antje Schneeweiß, Geschäftsführerin des AKI.
Die derzeit laufende Überarbeitung der Offenlegungsverordnung (SFDR) bietet eine gute Gelegenheit, eine Definition sozial nachhaltiger Investitionen zu schaffen. Diese könnte helfen, die bestehenden bürokratischen Hürden zu reduzieren und gleichzeitig den steigenden Bedarf an Kapital für soziale Investitionen zu decken. Unternehmen und Banken könnten ihre Investitionen in soziale Projekte als nachhaltig deklarieren, ähnlich wie es derzeit für Umweltinvestitionen möglich sei.
Einheitliche Definition schaffen
In Deutschland legen Investoren laut Marktbericht des Forums nachhaltige Geldanlagen (FNG) etwa 20% des Kapitals nachhaltig an. Ein großer Teil dieser Mittel fließt in ökologische Projekte, unterstützt durch die Definition ökologischer Nachhaltigkeit der EU-Taxonomie. Allerdings fehlt bisher eine entsprechende Taxonomie für soziale Investitionen. Die Gruppe sieht darin einen Grund, dass soziale Infrastrukturprojekte nicht in gleichem Maße von nachhaltigen Aktivitäten profitieren.
„Dienst am Menschen“
Auch die Evangelische Bank (EB) unterstützt den Vorstoß. „Soziale Infrastruktur bildet die Basis für die in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft geleistete Arbeit – und damit für den Dienst am Menschen“, sagte Thomas Katzenmayer, Vorsitzender des Vorstands der EB. Gemeinsam mit den Mitunterzeichnern sieht auch die EB in einem Rahmen für soziale Investitionen eine gute Chance, die enorme Investitionslücke in der sozialen Infrastruktur sukzessive schließen zu können. Zugleich könne man so dem Wunsch von Anlegern nach sozialen Anlagemöglichkeiten besser gerecht werden.