Energiekonzerne

Nationale Gerichte für Entschädigung wegen Kohleausstieg zuständig

Energiekonzerne, die sich durch energiepolitische Entscheidungen in Deutschland um die Rentabilität ihrer Investitionen gebracht sehen, können nicht das internationale Schiedsgericht anrufen, sondern müssen vor staatliche deutsche Gerichte ziehen.

Nationale Gerichte für Entschädigung wegen Kohleausstieg zuständig

Niederlage für Energiekonzerne im Streit um Entschädigung

Nationale Gerichte statt Schiedsgericht zuständig

fed Frankfurt

Mehrere Energiekonzerne, darunter Uniper und RWE, haben vor dem Bundesgerichtshof (BGH) eine Schlappe im Streit über potenzielle Entschädigungszahlungen wegen des Ausstiegs Deutschlands aus der Kohle sowie wegen anderer energiepolitischer Weichenstellungen erlitten. Denn der BGH hat entschieden, dass EU-Mitgliedstaaten „vorgelagerten nationalen Rechtsschutz gegen Schiedsverfahren“ in Anspruch nehmen können, die Investoren aus EU-Ländern auf Grundlage des Energiecharta-Vertrags vor dem internationalen Schiedsgericht ICSID eingeleitet haben. In anderen Worten: Deutschland und die Niederlande können sich dem BGH-Urteil zufolge zu Recht dagegen wehren, wenn Energieunternehmen aus der EU vor dem internationalen Schiedsgericht Schadenersatz von den beiden EU-Staaten erstreiten wollen. Die Firmen hatten das Schiedsgericht angerufen, weil sie milliardenschwere Investitionen getätigt haben, die durch politische Entscheidungen wie den Kohleausstieg unrentabel geworden sind. Der Bundesgerichtshof urteilt jedoch: Nach der Rechtsprechung des EU-Gerichtshofs ist „eine staatsgerichtliche Kontrolle“ eines Schiedsspruchs des International Centre for Settlement of Investment Disputes „zwingend erforderlich“. Will heißen: Die deutschen Gerichte sind in dem Streit zuständig, nicht das internationale Schiedsgericht. RWE, Uniper und die in Irland ansässige Renewable Power müssen nun vor staatliche deutsche Gerichte ziehen, wenn sie auf Entschädigungszahlungen klagen wollen.

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