EU macht Berlin schwere Vorwürfe
fed Frankfurt
Die EU-Kommission hat wegen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts im Mai 2020 über Anleihekaufprogramme der Europäischen Zentralbank ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnet. Deutschland habe grundlegende Prinzipien, etwa des Vorrangs und der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts sowie der Achtung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, verletzt. Die EU-Kommission beließ es bei Andeutungen, was sie sich nun von Deutschland erhoffe. „Letztlich könnte eine Änderung in der Rechtsprechung in Deutschland oder ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs eine wichtige klärende Funktion haben“, sagte ein Sprecher.
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