Bosch droht Offenlegung von Dokumenten
Freitag, 13.7.:Das Landgericht Stuttgart will am kommenden Freitag sein Urteil in einem Nebenstreit verkünden, dessen Ausgang Einfluss auf sämtliche Klagen von Kunden und Anlegern im Zusammenhang mit dem Abgasskandal haben könnte. Hintergrund des Nebenstreits ist eine Klage privater und institutioneller Anleger des Volkswagen-Konzerns gegen die VW-Hauptaktionärin Porsche SE. Die Kläger werfen VW und der SE Marktmanipulation vor, da sie den Kapitalmarkt zu spät über den Betrug bei Diesel-Fahrzeugen informiert hätten. Um ihre Argumentation zu stützen, hatten die Rechtsvertreter Dokumente vom Zulieferer Bosch angefordert, darunter E-Mail-Verkehr zwischen Mitarbeitern von Bosch und der VW-Tochter Audi sowie ein Brief, in dem Boschs Rechtsabteilung eine Haftungsfreistellung von VW eingefordert haben soll. Bosch belieferte VW mit Software für die Motorsteuerung der manipulierten Autos. In dem Verfahren gegen die SE hatte das Gericht jüngst neben Bosch-Chef Volkmar Denner auch den früheren VW-Chef Martin Winterkorn als Zeugen geladen (vgl. BZ vom 9. Juni). Der will sich allerdings auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Gegen Winterkorn wird ebenfalls ermittelt, daher könnte er sich mit einer Aussage selbst belasten. So argumentierten in dem Nebenstreit Mitte Juni bei einem Termin vor Gericht auch die Bosch-Anwälte, die eine Herausgabe der Dokumente bisher verweigern. Auch gegen mehrere Bosch-Mitarbeiter laufen Ermittlungen wegen des Verdachts auf Beihilfe zum Betrug (vgl. BZ vom 1. Februar). Neben dem Zeugnisverweigerungsrecht verwiesen die Bosch-Juristen auf Geheimhaltungsvereinbarungen mit dem Kunden VW sowie auf mögliche wirtschaftliche Schäden durch die Offenlegung der Dokumente. In der damaligen Verhandlung legte der zuständige Stuttgarter Richter Fabian Richter Reuschle allerdings bereits detailliert dar, warum sich Bosch nach seiner vorläufigen Einschätzung nicht auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen könne. Als realwirtschaftlichem Zulieferer könne Bosch etwa eine mögliche Marktmanipulation nicht angelastet werden. Damit könne sich Bosch in diesem Punkt auch nicht selbst belasten (vgl. BZ vom 14. Juni).igo