Depotbank- und Verwahrgeschäft nach KAGB
Mit dem Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuches am 22. Juli 2013 ist das “Regulierung-light-Zeitalter” für geschlossene Fonds zu Ende gegangen, die Vermögensanlagen in Investmentfonds erlebten in schneller Folge eine Reihe von Reformen. Regelungen für offene und geschlossene Fonds, Publikums- und Spezialfonds sind erstmals in einem einheitlichen Gesetzbuch normiert, mit Auswirkungen unter anderem auf vertragliche Gestaltungen, Dokumentation und Haftungsfragen.Eine besondere Bedeutung kommt der Depotbank, künftig Verwahrstelle genannt, zu, die den Anbietern von geschlossenen Fonds die Verfügungsgewalt über Anlegervermögen weitgehend entzieht. Neben der Verwahrfunktion hat sie umfangreiche Kontrollpflichten gegenüber der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Interesse der Anleger.Erstmals haben auch Anbieter geschlossener Beteiligungen eine Verwahrstelle zu wählen. Deren Kontrollpflichten werden erweitert und ihre Haftung im Fall der Unterverwahrung von Wertpapieren bei Dritten ausgeweitet, die Verwahrstelle wird zu einer Secound-Level-Control-Instanz weiterentwickelt.Das Seminar am 30. September beleuchtet die Inhalte der neuen Re gelungen für Verwahrstellen, den Verwahrstellenvertrag und diskutiert natürlich die Haftungsfragen. Wirtschaftsprüfer und erfahrene Bankjuristen stellen die Regelungen vor und formulieren Erwartungen für die Zukunft. Patrick Arora, Bundesverband deutscher Banken, zeigt mit einem Überblick die neue KAGB-Welt, Annke von Tiling, Deloitte & Touche, stellt die Sicht der Wirtschaftsprüfer dar, Dr. Herbert Thomas, KGAL, diskutiert die Verwahrstellenfunktion für geschlossene Beteiligungen, Ines Ciesloki, State Street Bank, wirft einen Blick auf die Kontrollfunktion für offene und geschlossene AIFs, Jan Kobbach, Commerzbank, und Christian Altmeyer, BNY Mellon Asset Servicing, beleuchten die Fragen der Haftung und des Risikos der Verwahraufgabe nach den neuen Regelungen. Daneben besteht die Gelegenheit zum Austausch über Umsetzungsfragen.sch—– www.wm-seminare.de.