In den Mühlen der Justiz
Dienstag, 22.10.:Siebzehneinhalb Jahre nach der Pleite des Medienimperiums Kirch und noch einige Wochen mehr nach dem berühmten Interview des damaligen Deutsche-Bank-Chefs Rolf Breuer (“Was alles man darüber lesen und hören kann, ist ja, dass der Finanzsektor nicht bereit ist, auf unveränderter Basis noch weitere Fremd- oder gar Eigenmittel zur Verfügung zu stellen”) geht die juristische Aufarbeitung der Causa in die nächste Runde. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft am Dienstag in einer Hauptverhandlung auf Revision der Münchener Staatsanwaltschaft eine im April 2016 ergangene Entscheidung des Landgerichts München I. Dieses hatte Breuer sowie seine Nachfolger Josef Ackermann und Jürgen Fitschen vom Vorwurf des versuchten Prozessbetruges aus tatsächlichen Gründen freigesprochen.Die Strafverfolger werfen den Angeklagten vor, in einem Zivilprozess falsche Angaben veranlasst beziehungsweise nicht unterbunden sowie unwahr ausgesagt zu haben. Sie hätten so erreichen wollen, dass die an die Pleite von Kirch-Firmen anknüpfende Schadenersatzklage Kirchs wegen des Interviews abgewiesen wird. Der Vorsitzende Richter des Landgerichts, Peter Noll, hatte 2016 vor dem Freispruch am 33. Verhandlungstag gesagt, die Argumentation der Staatsanwaltschaft “lässt jede Auseinandersetzung mit der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung vermissen”. Breuer-Verteidiger Norbert Scharf konstatierte damals “blinden Verfolgungseifer”. Die Börsen-Zeitung kommentierte unter der Überschrift “Justizskandal in München”, es liege der Verdacht nahe, dass die Anklagebehörde in einem Paralleluniversum lebe. ski