Hauptversammlung

Telekom testet die Duldsamkeit ihrer Aktionäre

Donnerstag, 1.4.: Auf der Hauptversammlung der Deutschen Telekom am kommenden Donnerstag dürfte trotz solider Jahresergebnisse und des ungebremsten Erfolgs der US-Tochter T-Mobile US nicht nur eitel Sonnenschein herrschen. Anhaltendes Sorgenkind im...

Telekom testet die Duldsamkeit ihrer Aktionäre

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Donnerstag, 1.4.:

Auf der Hauptversammlung der Deutschen Telekom am kommenden Donnerstag dürfte trotz solider Jahresergebnisse und des ungebremsten Erfolgs der US-Tochter T-Mobile US nicht nur eitel Sonnenschein herrschen. Anhaltendes Sorgenkind im Konzern ist die Geschäftskundensparte T-Systems, deren Restrukturierungsanstrengungen durch die Coronakrise einmal mehr zurückgeworfen werden. Allerdings ist die Geduld der Aktionäre hier schon ausreichend strapaziert, denn die Kette der fehlgeschlagenen Sanierungen ist lang. Die Probleme bei T-Systems sind jedoch erkennbar das einzige Haar in der Suppe.

Dennoch hält der Konzern, dem in der Coronakrise wie anderen Unternehmen der Branche auch sein auf langfristige Verträge und damit stabile Cash-flows gestütztes Ge­schäftsmodell geholfen hat, die Anteilseigner weiter kurz. Eine hohe Verschuldung und steigende Investitionsanforderungen zwingen das Unternehmen, die Kasse zusammenzuhalten. Entsprechend wird die Dividende nicht erhöht, was schon manchem Kleinaktionär bitter aufgestoßen ist.

Vor allem aber müssen sich Anteilseigner bei dem virtuellen Treffen damit zufrieden geben, dass sie alle Fragen vorab einreichen müssen und „live“ weder Nachfragen noch Statements zugelassen sind. Der Dax-Konzern zieht sich hier darauf zurück, dass es keine entsprechenden gesetzlichen Vorgaben für das virtuelle Hauptversammlungsformat hinsichtlich von Redebeiträgen gibt. Allerdings droht dem Streubesitz nun schon die zweite „Corona-HV“. Ursprünglich war man bei den Aktionären wohl nicht unbedingt davon ausgegangen, dass der Verlauf der Pandemie eine Wiederholung des Formats vom vergangenen Jahr erzwingen könnte.

Vertreter der Kleinaktionäre wollen eine derartige Beschränkung der Aktionärsrechte nicht klaglos hinnehmen. Die DSW hofft bei der Telekom eine Satzungsänderung zu erzwingen, die dem Frage- und Rederecht der Anteilseigner auch im virtuellen Format Rechnung trägt. Dabei sieht sie ihre Chancen als höher an als bei Siemens. Denn dort ist für eine Satzungsänderung eine qualifizierte Mehrheit von 75% der Stimmen nötig. Dies misslang in der Hauptversammlung zuletzt. Bei der Telekom reicht die einfache Mehrheit von mehr als 50% aus. Die Schwelle könnte bei entsprechender Präsenz erreicht werden.

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