UBS muss ihre Vergangenheit bewältigen
Dienstag, 15.10.:Heute entscheidet sich am Landgericht Mannheim, ob die UBS noch einmal für ihre Steuervergehen in Deutschland belangt werden kann. Die Staatsanwaltschaft fordert die Rückzahlung unrechtmäßig erworbener Gewinne aus Beihilfen zur Steuerhinterziehung von 82 Mill. Euro, zuzüglich einer Geldstrafe von 1 Mill. Euro. Die UBS hatte bereits 2014 in einem Vergleich mit der Staatsanwaltschaft Bochum 300 Mill. Euro gezahlt. Der Prozess ist ärgerlich für die UBS. Die Bank muss möglicherweise nochmals zahlen, obwohl sie glaubte, die Schuld in Bochum getilgt zu haben.Die Staatsanwaltschaft macht geltend, die UBS habe zwischen 2001 und 2012 Kundengelder angenommen und diese über ein bankeigenes Verrechnungskonto direkt in die Schweiz weitergeleitet. Die Bank habe die Transfers wie Inlandüberweisungen aussehen lassen und so die zugrunde liegende Steuerflucht vertuscht. Bei Hausdurchsuchungen in der Bank sowie bei Mitarbeitern und Kunden haben sich die Behörden reichlich Material gesichert. Doch der UBS-Rechtsbeistand Hanns Feigen zeigte sich im Verfahren zuversichtlich: “Mitgenommen haben sie viel, gefunden wenig”, sagte er laut einem Bericht des “Mannheimer Morgen”. dz